6.8        Förderprogramme der EU und des Landes Niedersachsen

Neben den kommunalen Mitteln, die zur Umsetzung des Landschaftsplans erforderlich sind, sollte angesichts der angespannten kommunalen Finanzsituation nach Möglichkeit verstärkt auf bestehende Fördermittel der EU und des Landes Niedersachsen[1] zurückgegriffen werden, um mit dem erforderlichen Eigenanteil eine größere Gesamtsumme zur Verfügung zu haben. Die Förderprogramme werden nachfolgend hinsichtlich Förderungsgegenstand, Zuwendungsempfänger und –voraussetzungen sowie Art und Umfang der Zuwendung in Form von Steckbriefen dargestellt.

 

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[1]    Das einzige Förderprogramm des Bundes, die Naturschutzgroßprojekte kann im Planungsgebiet Königslutter nicht zur Anwendung kommen, da es nicht Bestandteil der Förderkulisse ist.