Im Bereich des Naturschutzes tritt die EU lediglich mit einem Programm in Erscheinung. Es handelt sich um das Förderprogramm LIFE-Natur, das der Umsetzung der NATURA 2000 Richtlinien dient. Im Planungsgebiet Königslutter liegen lediglich Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung nach FFH-Richtlinie (93/43/EWG) während Gebietsausweisungen nach der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) nicht existieren (siehe Kapitel 5.1).
Tabelle 6.3: Förderprogramm LIFE-Natur
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Förderprogramm LIFE-Natur |
Vollständiger |
LIFE Natur |
Quelle |
Verordnung (EC) No 1655/2000 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17 Juli 2000 (Amtsblatt L 192 vom 28/7/2000) (http://europa.eu.int/comm/environment/life/life/index.htm) |
Gegenstand der Förderung |
Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) (92/43/EWG). Insbesondere geht es um die Errichtung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, welches auf den in situ-Schutz der Lebensräume stark bedrohter Tier- und Pflanzenarten in der Gemeinschaft abzielt. |
Zuwendungsempfänger |
LIFE-Natur steht allen natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in der Europäischen Union oder in den mit LIFE assoziierten Beitrittskandidatenstaaten offen. |
Zuwendungsvoraussetzungen |
NA1: ein (oder mehrere) Gebiet(e), welche(s) von einem Mitgliedstaat als Gebiet(e) von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der FFH-Richtlinie vorgeschlagen wurde(n). NA3: einem oder mehrere Tier- und/ oder Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie und/oder Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. |
Was wird gefördert? |
Naturschutzvorhaben zur Umsetzung von Natura 2000 in Gebieten der EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) sowie Artenschutzprojekte |
Art und Umfang der Zuwendung |
Der Beitrag der Gemeinschaft beträgt maximal 50% der förderbaren Kosten eines Projektes. Für Maßnahmen, die auf den Schutz prioritärer Lebensräume und prioritärer Arten ausgerichtet sind, kann in Ausnahmefällen dieser Prozentsatz auf maximal 75% erhöht werden. |
Antragsannahme |
Das Niedersächsische Umweltministerium berät Antragsteller und nimmt Anträge entgegen und leitet sie weiter. Die Auswahl der Projekte wird von der EU-Kommission getroffen. |