6.8.1      Förderprogramme der EU

Im Bereich des Naturschutzes tritt die EU lediglich mit einem Programm in Erscheinung. Es handelt sich um das Förderprogramm LIFE-Natur, das der Umsetzung der NATURA 2000 Richtlinien dient. Im Planungsgebiet Königslutter liegen lediglich Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung nach FFH-Richtlinie (93/43/EWG) während Gebietsausweisungen nach der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) nicht existieren (siehe Kapitel 5.1).

Tabelle 6.3:           Förderprogramm LIFE-Natur

 

Förderprogramm LIFE-Natur

Vollständiger
Name

LIFE Natur

Quelle

Verordnung (EC) No 1655/2000 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17 Juli 2000 (Amtsblatt L 192 vom 28/7/2000) (http://europa.eu.int/comm/environment/life/life/index.htm)

Gegenstand der Förderung

Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) (92/43/EWG). Insbesondere geht es um die Errichtung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, welches auf den in situ-Schutz der Lebensräume stark bedrohter Tier- und Pflanzenarten in der Gemeinschaft abzielt.

Zuwendungs­empfänger

LIFE-Natur steht allen natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in der Europäischen Union oder in den mit LIFE assoziierten Beitrittskandidatenstaaten offen.

Zuwendungs­voraussetzungen

NA1: ein (oder mehrere) Gebiet(e), welche(s) von einem Mitgliedstaat als Gebiet(e) von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der FFH-Richtlinie vorgeschlagen wurde(n).

NA3: einem oder mehrere Tier- und/ oder Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie und/oder Anhang I der Vogelschutzrichtlinie.

Was wird gefördert?

Naturschutzvorhaben zur Umsetzung von Natura 2000 in Gebieten der EU-Vogelschutz­richt­linie (79/409/EWG) und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) sowie Artenschutzprojekte

Art und Umfang der Zuwendung

Der Beitrag der Gemeinschaft beträgt maximal 50% der förderbaren Kosten eines Projektes. Für Maßnahmen, die auf den Schutz prioritärer Lebensräume und prioritärer Arten ausgerichtet sind, kann in Ausnahmefällen dieser Prozentsatz auf maximal 75% erhöht werden.

Antragsannahme

Das Niedersächsische Umweltministerium berät Antragsteller und nimmt Anträge entgegen und leitet sie weiter. Die Auswahl der Projekte wird von der EU-Kommission getroffen.

 

Zum Seitenanfang

 

Zurück

 

weiter