Das Land Niedersachen stellt eine Reihe von Förderprogrammen bereit, die unter bestimmten Umständen zur Umsetzung des Landschaftsplans in Anspruch genommen werden können. Diese Programme, von denen die meisten von der EU kofinanziert werden, sind nachfolgend dargestellt. Weitere Programme können dagegen nicht zur Finanzierung herangezogen werden, da das Planungsgebiet Königslutter am Elm nicht zur Gebietskulisse gehört; zu diesen zählt das Fischotterprogramm und das Kooperationsprogramm „Feuchtgrünland“.
Kein Förderprogramm im eigentlichen Sinne stellt der Erschwernisausgleich dar, da er nicht zu den freiwilligen Vereinbarungen gehört. Vielmehr können Landwirte hierüber einen Ausgleich für hoheitliche Bewirtschaftungseinschränkungen u.a. in Naturschutzgebieten, besonders geschützten Biotopen (§28a NNatG) und besonders geschütztem Feuchtgrünland (§28b NNatG) erhalten. Sofern die Bedingungen der Verordnung erfüllt sind (z.B. die erforderlichen Mindestgrößen der Flächen), besteht ein Rechtsanspruch auf Erschwernisausgleich (siehe Tabelle 6.9).
Tabelle 6.4: Förderrichtlinie „Landschaftsentwicklung“
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Förderrichtlinie „Landschaftsentwicklung“ |
Vollständiger Name |
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (Förderrichtlinie „Landschaftsentwicklung“)(Maßnahme t2, Teil a) |
Quelle |
Rd. Erl. d. MU vom 14.02.2001 – 21-04036/02/14/01 (http://www1.ml.niedersachsen.de/proland/frameindex.htm) |
Gegenstand der Förderung |
2.3 Schutz-, Instandhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für Biotope 2.6 Erwerb von speziellen Maschinen, Geräten, Zaunmaterial und Erwerb oder Bau von Ställen, Kompostplatten sowie Herrichtung von speziellen Einrichtungen (...). |
Zuwendungsempfänger |
(...) Gemeinden und Samtgemeinden (...) |
Zuwendungsvoraussetzungen |
Gefördert werden nur Maßnahmen, soweit sie Flächen betreffen, die Bestandteil des Netzes „Natura 2000“sind, nach §§ 24, 26, 27, 28 a/b und 33 NNatG geschützt sind, der Biotopvernetzung dienen und in einem Landschaftsrahmenplan oder Landschaftsplan entsprechend dargestellt sind. Die Maßnahmen (...) auf öffentlichen oder privaten Grundstücken mit einer Mindestgröße von einem Hektar oder auf kleineren Einzelflächen, die in der Summe mind. ein Hektar umfassen, durchgeführt werden. Dazu zählen insbesondere: (...) mindestens dreireihigen Hecken, flächigen Anpflanzungen (z.B. Feldgehölze), Reihenpflanzungen von hochstämmigen Bäumen. |
Art und Umfang der Zuwendung |
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt. Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 12.800 € bei kommunalen Körperschaften oder Zusammenschlüssen von kommunalen Körperschaften bzw. von 2.550 € bei Sonstigen werden nicht gefördert (...). |
Antragsannahme |
über die Untere Naturschutzbehörde an die Bezirksregierung. |
Tabelle 6.5: Fließgewässerschutzprogramm
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Fließgewässerschutzprogramm |
Vollständiger Name |
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Naturnahen Gewässergestaltung (Maßnahme t2, Teil b) |
Quelle |
Rd. Erl. d. MU v. 14. 2. 2001 - 22-62625/2/1 - (http://www1.ml.niedersachsen.de/proland/frameindex.htm) |
Gegenstand der Förderung |
Anlage von Gewässerrandstreifen und Schutzpflanzungen zur Verminderung von Stoffausträgen und von Bodenabtrag, Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich sowie die Beseitigung und Umgestaltung ökologischer Sperren im Sinne des Niedersächsischen Fließgewässerprogramms. |
Zuwendungsempfänger |
Träger wasserwirtschaftlicher sowie naturschutzbezogener Maßnahmen (...), d.h. Unterhaltungsverbände, Kommunen, der Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK), Naturschutzverbände, Fischereivereine, Stiftungen, Privatpersonen und Firmen. |
Zuwendungsvoraussetzungen |
Planungsunterlagen nach den ZBauL zu den VV/VV-Gk zu § 44 LHO oder Aufstellung nach den Baufachlichen Nebenbestimmungen. Zusätzliche Angaben zum Zustand der Umwelt bei Antragstellung, eine Abschätzung der durch die vorgesehenen Maßnahmen zu erwartenden Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen, wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Belange (...). |
Art und Umfang der Zuwendung |
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt (bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten) |
Antragsannahme |
Bezirksregierung |
Tabelle 6.6: Kooperationsprogramm „Erhaltung der biologischen Vielfalt“
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Kooperationsprogramm “Erhaltung der biologischen Vielfalt“ |
Vollständiger Name |
Richtlinie über die Gewährung von Zahlungen für freiwillige Vereinbarungen zur Bereitstellung von Rast- und Nahrungsflächen für nordische Gastvögel (Maßnahme f3, Teil d)[1] sowie für Artenschutzmaßnahmen auf Ackerflächen (Maßnahme f3, Teil e). |
Quelle |
Rd. Erl. d. MU v. 14. 2. 2001 - 21-04035/06 - (http://www1.ml.niedersachsen.de/proland/frameindex.htm) |
Gegenstand der Förderung |
Gefördert werden vor allem nach der Roten Liste Niedersachsen landesweit vom Aussterben bedrohte und stark gefährdete Pflanzenarten und -gesellschaften auf Ackerrandstreifen von drei bis zehn Metern Breite. Bei besonders wertvollen Flächen ist die Aufnahme von Ackerteilflächen oder von ganzen Ackerflächen möglich. |
Zuwendungsempfänger |
BewirtschafterInnen
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Zuwendungsvoraussetzungen |
Die zu vereinbarenden Leistungen oder Bewirtschaftungsbedingungen werden vorab von der Oberen Naturschutzbehörde unter der fachlichen Beteiligung des NLö festgelegt und dem örtlich zuständigen Amt für Agrarstruktur mitgeteilt (...). |
Art und Umfang der Zuwendung |
Die Zahlung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung gewährt und beträgt 510 €/ ha jährlich. |
Antragsannahme |
Amt für Agrarstruktur oder Bezirksregierung |
Tabelle 6.7: Kooperationsprogramm „Biotoppflege“
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Kooperationsprogramm „Biotoppflege“ |
Vollständiger Name |
Richtlinie über die Gewährung von Zahlungen für freiwillige Vereinbarungen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung von bestimmten Biotoptypen (Kooperationsprogramm Biotoppflege)(Maßnahme f3, Teil a) |
Quelle |
Rd. Erl. d. MU v. 14. 2. 2001 - 27/28-01224/3/2/2 - (http://www1.ml.niedersachsen.de/proland/frameindex.htm) |
Gegenstand der Förderung |
Gefördert werden u.a. Magerrasen, Sandheide in Naturschutzgebieten (einschließlich § 32 NNatG), Förderungsfähig ist die Einführung oder Beibehaltung oder Wiederaufnahme einer ehemals ausgeübten naturschutzgerechten Bewirtschaftung, die entsprechend den naturschutzfachlichen Zielen dauerhaft oder in zeitlich regelmäßigen Abständen (...) erfolgt. |
Zuwendungsempfänger |
BewirtschafterInnen |
Zuwendungsvoraussetzungen |
Die zu vereinbarenden Leistungen oder Bewirtschaftungsbedingungen werden vorab von der Oberen Naturschutzbehörde unter der fachlichen Beteiligung des NLö festgelegt und dem örtlich zuständigen Amt für Agrarstruktur mitgeteilt (...). |
Art und Umfang der Zuwendung |
Die Höhe der Zahlung richtet sich für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes nach der Flächengröße, der Laufzeit der Bewirtschaftungsvereinbarung, den Festbeträgen und ggf. Zuschlägen. |
Antragsannahme |
Amt für Agrarstruktur oder Bezirksregierung |
Tabelle 6.8: Kooperationsprogramm „Dauergrünland“ NSG/NLP/BR
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Kooperationsprogramm „Dauergrünland“ NSG/NLP/BR |
Vollständiger Name |
Richtlinie über die Gewährung von Zahlungen für freiwillige Vereinbarungen zur Erhaltung und Entwicklung von Dauergrünland in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Biosphärenreservaten (Maßnahme f3, Teil c) |
Quelle |
Rd. Erl. d. MU v. 14. 2. 2001 - 27/28-01224/3/1/2 - (http://www1.ml.niedersachsen.de/proland/frameindex.htm) |
Gegenstand der Förderung |
Gefördert wird die Beibehaltung oder Extensivierung der Nutzung von Dauergrünlandflächen zur Erhaltung der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen, die mit dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt, der Landschaft und ihrer Merkmale, der natürlichen Ressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt vereinbar ist. |
Zuwendungsempfänger |
BewirtschafterInnen von Dauergrünlandflächen.
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Zuwendungsvoraussetzungen |
Die zu vereinbarenden Leistungen oder Bewirtschaftungsbedingungen werden vorab von der oberen Naturschutzbehörde festgelegt und den örtlich betroffenen ämtern für Agrarstruktur mitgeteilt. |
Art und Umfang der Zuwendung |
Die Zahlung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Bewirtschaftungsvereinbarungen stellen öffentlich-rechtliche Verträge dar. Die Höhe der Zahlung richtet sich für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes nach der Punktbewertung für die Bewirtschaftungsbedingungen, nach der Flächengröße und der Laufzeit der Bewirtschaftungsvereinbarung. |
Antragsannahme |
Amt für Agrarstruktur oder Bezirksregierung |
Tabelle 6.9: Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft
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Erschwernisausgleich |
Vollständiger Name |
Fördermaßnahme zum Erschwernisausgleich und Vertragsnaturschutz in geschützten Teilen von Natur und Landschaft; Teilbereich Erschwernisausgleich (Maßnahme e1) |
Quelle |
VO. d. MU v. 02. 09. 1999 - 111 – 04011/03/10/8 -(http://www1.ml.niedersachsen.de/proland/frameindex.htm) |
Gegenstand der Förderung |
Die Maßnahme dient als Ausgleich für erhebliche Erschwernisse oder Beschränkungen der wirtschaftlichen Bodennutzung auf Grünlandgrundstücken in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften der Vogelschutzrichtlinie (79/409 EWG) sowie der FFH-Richtlinie (92/43EWG). |
Zuwendungsempfänger |
Zahlungsempfänger sind die Bewirtschafter von Grünlandflächen in Gebieten die als (...) Naturschutzgebiete, besonders geschützte Biotope und besonders geschütztes Feuchtgrünland (...) geschützt sind. |
Zuwendungsvoraussetzungen |
Beibehaltung oder Extensivierung der Nutzung von Dauergrünlandflächen von einer Größe über 0,5 ha für (...) Naturschutzgebiete bzw. über 0,25 ha für besonders geschützte Biotope und besonders geschütztem Feuchtgrünland je Bewirtschafter. |
Art und Umfang der Zuwendung |
Die Höhe der nicht rückzahlbaren, zweckgebundenen Ausgleichsleistungen berechnet sich nach einer der Verordnung über den Erschwernisausgleich angehängten Punktwerttabelle. |
Antragsannahme |
Amt für Agrarstruktur oder Bezirksregierung |
[1] Das Planungsgebiet Königslutter befindet sich nicht in der Gebietskulisse des Förderprogramms zur extensiven Bewirtschaftung von Rast- und Nahrungsflächen nordischer Gastvögel (Maßnahmen f3, Teil d).