6.6         Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Einrichtung eigener Förderprogramme für Naturschutzmaßnahmen privater und anderer Träger

Durch kommunale Förderprogramme wird ein erheblicher Anreiz zur Durchführung naturschutzorientierter Maßnahmen durch Grundeigentümer und Nutzer geschaffen. Das Spektrum möglicher Förderprogramme umfasst die Fassaden- und Dachbegrünung, Pflanzung von Gehölzen, Entsiegelung von Flächen, Versickerung von Regenwasser, Anlage von Solaranlagen sowie Maßnahmen zum Schutz von Pflanzen- und Tierarten (im Siedlungsbereich). Diese Förderprogramme erfordern neben dem politischen Willen auch die entsprechende finanzielle Ausstattung der Kommune.

Hiervon unabhängig ist die bislang stets gewährte organisatorische Unterstützung der Umweltabteilung der Stadt Königslutter bei der Inanspruchnahme des vom Landkreis Helmstedt aufgelegten Programms zur Förderung der Gehölze im Außenbereich, die durch die kostenlose Abgabe von Gehölzen erfolgt. Diese Unterstützung sollte in jedem Fall aufrechterhalten bleiben.

Weitere Fördermittel ergeben sich im Osten und Süden des Plangebietes aus der räumlichen Zugehörigkeit zum Naturpark Elm-Lappwald. Neben den Förderprogrammen der EU und des Landes können im Wirkungsbereich des Naturparks in engem Bezug zu Nutzergruppen bzw. Sachthemen auch Gelder aus Stiftungen beantragt werden, u.a. von der Wilhelm-Münker-Stiftung für öffentlichkeitsarbeit und Erholungsinfrastruktur im Waldbereich (Naturpark Elm-Lapp­wald, o.J.).

 

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