6.5        Unterhalt, Pflege und Nutzung kommunaler Flächen

Im Kapitel 5.2.5 und 5.3 werden Maßnahmen auf gemeindeeignen Flächen, an Gemeindestraßen und Gewässern III. Ordnung und für kommunale Gebäude beschrieben und zum Teil in der Karte 6 „Planung und Entwicklung“ dargestellt. Im Einzelnen sind dies Maßnahmen zur naturnahen Schutz, Pflege und Entwicklung von:

 

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