6.5
Unterhalt, Pflege und Nutzung kommunaler Flächen
Im Kapitel 5.2.5
und 5.3 werden Maßnahmen
auf gemeindeeignen Flächen, an Gemeindestraßen und Gewässern
III. Ordnung und für kommunale Gebäude beschrieben und zum Teil
in der Karte 6 „Planung und Entwicklung“
dargestellt. Im Einzelnen sind dies Maßnahmen zur naturnahen
Schutz, Pflege und Entwicklung von:
- öffentlichen Grünanlagen, Schulhöfen und
Spielplätzen,
- Straßenrandstreifen durch Pflanzung von Gehölzen,
- Gewässerrandstreifen,
- Gewässer der III. Ordnung durch naturnahen
Unterhaltung,
- Fassaden- und Dachbegrünungen kommunaler Gebäude und
die
- naturnahe Bewirtschaftung des Kommunalwaldes.
Zum
Seitenanfang
Zurück
weiter