6.4        Grunderwerb und vertragliche Vereinbarungen

Wie bereits in Kapitel 5.2.5 dargestellt, können Grunderwerb und vertragliche Vereinbarungen ein wichtiger Teil einer Umsetzungsstrategie sein. Der Erwerb von Flächen in den in Karte 6 „Planung und Entwicklung“ gekennzeichneten Korridoren kann die Umsetzung eines gemeindeweiten Biotopverbundsystems wesentlich beschleunigen. Insbesondere die Entwicklung in den für den Naturschutz besonders interessanten Leitbildtypen „Grünland“ kann dadurch beschleunigt werden, z.B. in der Aue als Voraussetzung für die großflächige Wiedervernässung. Für die Extensivierung bzw. Bepflanzung von Flächen kann diese Maßnahme ebenfalls sinnvoll sein. Alle Kompensationsflächen sollten dauerhaft gesichert sein und im Besitz der Stadt Königslutter bzw. von Verbänden oder Stiftungen liegen.

Neben dem Grunderwerb können mit Hilfe von vertraglichen Vereinbarungen Ziele des Naturschutzes erreicht werden. So kann die Stadt auf den Flächen, die sie verpachtet, Nutzungsauflagen vorsehen. Neben dem Schutz bestehender Biotopstrukturen kommen weiterführende Forderungen in Betracht:

 

An den zu schaffenden Korridoren könnte auch die Stadt Königslutter als Pächterin auftreten und ihre Flächen entsprechend den Zielvorstellungen bewirtschaften lassen. Insbesondere die in Karte 5 „Zielkonzept“ gekennzeichneten feuchten und trockenen Korridore lassen sich (auch zeitlich befristet) im Rahmen von mehrjährigen Pachtvereinbarungen verwirklichen.

 

Zum Seitenanfang

 

Zurück

 

weiter