Den Maßnahmen im Rahmen der Verkehrsplanung kommt eine besondere Bedeutung für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Klima und Landschaftsbild. Grundsätzlich sollte eine Minimierung des Flächenverbrauchs durch den Verkehr angestrebt werden und auf Baumaßnahmen in großräumig unzerschnittenen, ruhigen Landschaftsräumen verzichtet werden, die zur Zerschneidung dieser Landschaftsräume führen. Nach Aussage des LROP (Niedersächsische Landesregierung1994) hat der Regional- und Nahverkehr im Flächenland Niedersachsen große Bedeutung. Der Erhalt eines Mindestangebots in Gebieten mit disperser Siedlungsstruktur wird angestrebt. Zur Verbesserung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (öPNV) stehen darüber hinaus im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Landesregierung (Niedersächsisches Umweltministerium 2003b) verschiedene Investitionsprogramme zur Verfügung.
Weiterhin sind die „Richtlinien zur Anlage von Straßen, insbesondere der Teil Landschaftspflege“ (Ras-Lp 2) zu beachten, der u.a. Angaben zur Einbindung von Ingenieurbauwerken und Lärmschutzwänden in das Landschaftsbild, geeigneten Pflanzen und zur Pflege von Pflanzungen und Biotopen macht. Außerdem sind ausreichend Querungshilfen vorzusehen. Für einen wirksamen Immissionsschutz durch Gehölzstrukturen im Straßenrand- und Straßennahbereich sind folgende Voraussetzungen zu benennen: Die Gehölze sollten sich so nah wie möglich an der Straße befinden. Eine effiziente Staub- und Schadstofffilterung ist bis zu einem Abstand von 10 m möglich. Bei Angrenzen einer emissionsempfindlichen Nutzung sollte der Gehölzbestand nach Möglichkeit die ganze, mindestens jedoch 60 % der betreffenden Straßenstrecke begleiten (Mosimann et al. 1999)[1].
Adressaten: die Straßenbauämter, Stadt Königslutter am Elm, der Zweckverband als Träger des öPNV sowie private Betreiber von Busunternehmen.
Tabelle 5.4-10: Entwicklungsziele des Naturschutzes und konkrete Maßnahmen der Verkehrsplanung
Entwicklungsziel |
Maßnahmen |
Raumbezug |
Vermeidung und Verminderung von Emissionen Minimierung von Lärmeinwirkungen Vermeidung und Verminderung von Schadstoffeinträgen in den Boden
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Mind. 60% der Trassenstrecke an Straßen > 5.000 Kfz. / Tag, unter Einbeziehung der Bereiche hoher / sehr hoher Bedeutung für den Naturschutz im Emissionsbereich stark befahrener Straßen (vgl. Karte 4 „Klima/ Luft“) |
Verminderung der Zerschneidungswirkung von Verkehrstrassen |
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Mind. 60% der Trassenstrecke an Straßen > 5.000 Kfz. / Tag, sowie an Kreuzungspunkten von Biotopverbundachsen und Straßen |
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme von Böden durch Siedlung, Lagerstättenabbau, Industrie und Gewerbe |
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An verschiedenen Stellen im Planungsgebiet, z.B. im Bereich der ehemaligen B 1 Lelmer Bahnhofs |
[1] Das Filtervermögen steigt im allgemeinen mit der Größe und Dichte der Gehölzstrukturen. Als Mindestmaße werden eine Breite von 10 m und eine Höhe von ca. 5 m angegeben (Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen 1996, zit. in Mosimann et al. 1999). Für eine Staubfilterung können schon drei- bis fünfreihige Streifen genügen, zur Schadstofffilterung sind breitere Bestände notwendig. Für eine merkliche Lärmminderung ist eine Breite von mindestens 30 - 50 m, idealerweise von 80 - 120 m erforderlich (Flemming 1990, Dässler 1991). Ein gestaffelter, stockwerkartiger Aufbau von dichten Gehölzstrukturen lässt den höchsten Immissionsschutz erwarten. Dichte Hecken, im Optimalfall Wälder mit vorgelagerten Heckenstrukturen, erzielen die höchste Wirkung.
Je Meter Pflanzstreifenbreite beträgt die Lärmminderung 0,1 – 0,2 dB(A) (Ebert 2001)zusätzlich zur Lärmpegelabnahme durch die Entfernung (bei dichten Hecken 0,25 – 0,35 dB(A)).
Unter den Baum- und Straucharten sind wegen ihrer dichten Struktur und ihrem ganzjährigen Adsorptionsvermögens Nadelhölzer besonders wirksam, wenngleich i.d.R. mit nachteiligen Wirkungen auf das Landschaftsbild verbunden. Darüber hinaus sind insbesondere dicht belaubte Laubgehölze mit rauen und wenig beweglichen Blättern wie Linden, Weiden, Hasel, Liguster oder Weißdorn von Bedeutung. Für die Schadstofffilterung spielt zudem eine hohe Immissionstoleranz und ein gutes Wiederaustreibvermögen der Gehölze eine wesentliche Rolle (Dässler 1991).
Der Erfolg der Immissionsminderung durch Gehölzstrukturen wird im konkreten Einzelfall durch die jeweiligen Witterungsbedingungen bestimmt. Die Lärmminderung wird insbesondere durch den Wind, die Staub- und Schadstofffilterung darüber hinaus vor allem durch die Luftfeuchtigkeit beeinflusst.