5.4.8      Erholung / Sport / Fremdenverkehr

Nach § 1 (1) NNatG sind Natur und Landschaft auch als Voraussetzung für die Erholung des Menschen zu sichern. Im § 2 Nr. 11, 12 und 13 NNatG werden die Erschließung, Gestaltung und Erhaltung historischer Kulturlandschaften als geeignete Flächen für landschaftsbezogene Erholungsformen wie Wandern und Radfahren ausdrücklich gefordert. Das Rrop (Zweckverband Großraum Braunschweig 1995) weist verschiedene „Vorranggebiete für die ruhige Erholung in Natur und Landschaft“ im Elm, Dorm, Ost- und Südteil des Rieseberg und Lauinger Fuhren aus, die zum Teil innerhalb der Grenzen des Naturparks „Elm-Lappwald“ liegen. Die bereits vorliegenden Planungen sollen bei der Aufstellung von Naherholungskonzepten bzw. Planungen der Stadt Beachtung finden und mit den Nutzergruppen, Landbewirtschaftern, Jagdpächtern und Unterhaltungsträgern abgestimmt werden, um späteren Konflikten vorzubeugen.

Grundsätzlich sollte durch geeignete Wegeführung, Naturlehrpfaden, Informationen (u.a. Faltblätter und Broschüren der FEMO) oder Aussichtspunkte - meist in ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten - das Typische eines Naturraumes sichtbar werden, um den Menschen die Möglichkeit zu intensivem Naturerleben zu geben. Das vorhandene Wegenetz bis auf die in Kapitel 5.2.3.2 genannten Streckenabschnitten ausreichend. Weitere Bodenversiegelungen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Für die Anlage von Wanderparkplätzen, die nur sporadisch oder aber intensiv am Wochenende, verbunden mit längeren Ruhezeiten genutzt werden, bietet sich z.B. die Anlage eines Schotterrasens an. Unter dem Gesichtspunkt des Erhaltes der Eigenart soll auch dem Erhalt und der Entwicklung ortstypischer Siedlungsbilder besondere Beachtung geschenkt werden. Auch Allianzen zwischen dem Naturschutz im engen Sinne, beispielsweise dem Arten- und Biotopschutz, und den Anforderungen der Erholungssuchenden sind denkbar. So suchen z.B. die Vielseitigkeitsreiter ein Gelände – möglichst eine Sandgrube – in Königslutter. Eine enge Absprache mit dem amtlichen Naturschutz vorausgesetzt könnte diese Freizeitnutzung helfen, eine Forderung des Naturschutzes zu erfüllen, wonach, diese Lebensräume in Teilen vegetationsfrei zu halten sind.

Adressaten: der Naturpark Elm-Lappwald, die Regionalplanung, der Landkreis, die Stadt Königslutter und Landbewirtschafter, aber auch die verschiedenen Vereine und letztlich alle Nutzergruppen, die sich durch eine naturbezogenen Betätigung in der Natur erholen wollen.

Tabelle 5.4-8:        Entwicklungsziele des Naturschutzes und konkrete Maßnahmen der Erholung / Sport / Fremdenverkehr

ENTWICKLUNGSZIEL

MAssNAHMEN

RAUMBEZUG

Reduktion von Beein-trächtigungen durch die Erholungsnutzung

Minimierung bestehender visueller Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Minimierung von Lärmeinwirkungen

  • Nutzerbezogene Vorgaben der VO in LSGs mit hohem Konfliktpotential
  • Nutzungsaufgabe von Gärten und Fischteichanlagen im Lutterlandbruch

 

Elmhangbereiche zwischen Königslutter und Bornum (insbesondere bzgl. Reiter und Hundebesitzter)

Westlich vom Beienroder Holz, nordöstlich von Lerchenfeld (Modellflieger)

Lutterlandbruch

in allen wertvollen Bereichen

 

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