5.4.7      Energiewirtschaft

Entsprechend den Zielsetzungen der Bundesregierung zur Senkung des CO2-Ausstosses und der Energieeinsparung sieht der Klimaschutzaktionsplan der Landesregierung (MU 2003b) u.a. die Förderung regenerativer Energien, der Kraft-Wärme-Kopplung und Laufwasserkraftwerke vor. Die Konzeption des Zweckverbandes Großraum Braunschweig bzw. der Landkreise zur zukünftigen Energiegewinnung sieht eine Bündelung der Windenergieanlagen an Vorrangstandorten zur Minderung der mit der Errichtung der Anlagen verbundenen negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und Arten und Lebensgemeinschaften vor. Allgemeine Anforderungen an Windenergieanlagen formuliert der Landschaftsrahmenplan (Cassel et al. 2000). Die zu erwartenden Hauptkonfliktfelder bestehen aus Naturschutzsicht v.a. mit dem Arten- und Biotopschutz, insbesondere der Avifauna, Fledermäusen und dem Landschaftsbild (Bundesamt für Naturschutz 2000) [1]. Darüber hinaus sollte die Stadt Königslutter weiterhin ihre Maßnahmen zur Energieeinsparung prüfen und ggf. ausweiten.

Adressaten: die Regionalplanung, der Landkreis, die Stadt als Träger der Flächennutzungsplanung zur Ausweisung von Vorrangstandorten für die Windenergie, die Betreiber von Fördereinrichtungen fossiler Brennstoffe bzw. von Anlagen zur Energiegewinnung sowie private Träger von Bauvorhaben.

Tabelle 5.4-7:        Entwicklungsziele des Naturschutzes und konkrete Maßnahmen der Energiewirtschaft

Entwicklungsziel

Maßnahmen

Raumbezug

Minimierung bestehender visueller Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Minimierung visueller Zerschneidungen durch Verkehrswege und Leitungssysteme

  • Ausschlussgebiete beim Bau neuer Leitungstrassen
  • Ersatz von Freileitungen mit besonders starker Fernwirkung durch Erdkabel im Bereich empfindlicher Landschaftsräume
  • Bevorzugte Verlegung als Erdleitungen unter Prüfung der Bündelung

Gebiete mit sehr hohe bzw. hohe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften

wichtige Erholungslandschaften nördlich und des Elm (z.B. zwischen Lelm-Königslutter-Bornum)

 

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[1]     Bauliche und gestalterischen Anforderungen an Windkraftanlagen hinsichtlich der Verminderung / Vermeidung von Beeinträchtigungen sind der Fachliteratur zu entnehmen (ebd.; vgl. Breuer 1993, Arbeitsgruppe Eingriffsregelung1996, Nds. Städte- und Gemeindebund 1996). Bevorzugte Verlegung als Erdleitungen unter Prüfung der Bündelung.