5.4.6      Bodenabbau

Das LROP (Niedersächsische Landesregierung 1994) strebt die räumliche Konzentration von Abbauflächen vorrangig in konfliktarmen Bereichen, um eine Erschließung weiterer Lagerstätten zu vermeiden. Weiterhin ist die Renaturierung bzw. Rekultivierung der Abbauflächen sowie die Prüfung auf natürliche oder naturnahe Entwicklung vorgegeben (Niedersächsische Landesregierung 1994)[1].

Die im RROP (Zweckverband Großraum Braunschweig 1995) ausgewiesenen Vorrang- und Vorsorgegebiete für die Rohstoffgewinnung bergen ein erhebliches Konfliktpotential zwischen Naturschutz und Rohstoffabbau in den aus Sicht des Naturschutzes sehr wertvollen Flächen. Dies betrifft u.a. die trocken-warmen Sandstandorte nordöstlich von Lerchenfeld, Rieseberg und Uhry sowie die mesophilen Buchenwälder südwestlich von Königslutter.

Adressaten: Regionalplanung (Zweckverband) hinsichtlich der Ausweisung von Vorrangstandorten, Betreiber von Bodenabbaufirmen.

Tabelle 5.4-6:        Entwicklungsziele des Naturschutzes und konkrete Maßnahmen des Bodenabbau

Entwicklungsziel

Maßnahmen

Raumbezug

Reduzierung der Flächeninanspruchnahme von Böden durch Lagerstättenabbau

Sicherung und Entwicklung von Biotopen mit hoher und sehr hoher Bedeutung

Sicherung geowissenschaftlich schützwürdiger Objekte

  • Kein Bodenabbau in schützenswerten Gebieten
  • Anträge zum Rohstoffabbau sind detaillierten Prüfungen zu unterziehen (mittelbare Beeinträchtigungen von Schutzzielen in FFH-Gebieten)
  • Auflagen für den Sandabbau nordöstlich von Lerchenfeld hinsichtlich Erhalt der vorhandenen Gehölzstrukturen und trockenen Ruderalfluren

Naturnahe/ landesweit seltenen Böden und geow. Objekte (vgl. Kap. 3.3. und Karte 3A)

Ausschluss von Gebieten mit potentiellen Auswirkungen auf das Rieseberger Moor

Auflagen für den Sandabbau nordöstlich von Lerchenfeld zwischen Schoderstedt und Lutterland­bruch

Vermeidung und Verminderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in das Grundwasser

  • Vermeidung der Freilegung von Grundwasser beim Bodenabbau
  • Verzicht auf das Auffüllen von Abbauflächen mit Abfällen

 

Abbaugebiete bei Uhry, Glentorf

Sicherung und Entwicklung von Boden- und Festgesteinsabbaugebieten als Offenboden- und Trockenlebensräume nach Beendigung der Nutzung

Sicherung und Entwicklung oligotropher Stillgewässer in
Bodenabbaugebieten nach Beendigung der Nutzung

Sicherung geowissenschaftlich schutzwürdiger Objekte

  • Rechtliche Sicherung möglichst großer Flächenanteile abgebauter Bodenbereiche für den Naturschutz
  • Entwicklung von Boden- und Gesteinsabbaugebieten für den Arten- und Biotopschutz
  • Verzicht auf das Auffüllen von Abbauflächen mit unbelasteten Aushub als Beitrag zum Erhalt der aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes oft-mals wertvollen Kleinstrukturen (hohes Potenzial für hochwertige Lebensraumtypen). Dort wo hochwertige Lebensräume entstanden sind oder dass Potenzial hierfür besteht, ist die Überdeckung mit anderem Substrat unerwünscht.
  • In aufgelassenen Gruben ist je nach örtlichen Bedingungen z.B. alle 10 bis 30 Jahre Pflegemaßnahmen durchzuführen, in jedem Fall bevor die Vegetationsdecke den Offenboden schließt. Mindestens 50 % der Fläche sollte vegetationsfrei
    bleiben.
  • Pufferung nährstoffarmer Abbaugebiete durch äußere, breite Gebüschmantel (Verringerung des Dünger und Feinerdeanteils) von wenigstens 10 m Breite

Abbaugebiete bei Uhry, Glentorf

 

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[1]    Die Festlegung von Renaturierungsmaßnahmen soll mit der Genehmigung erfolgen. Dabei ist eine zeitliche und räumliche Staffelung von Abbau und Renaturierungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung von betriebstechnischen und wirtschaftlichen Belangen, sinnvoll.

Im Trockenabbau sollen so weit wie möglich nährstoffarme Verhältnisse hergestellt bzw. erhalten werden. Dazu ist es notwendig, dass ein Auftrag von nährstoffreichem, humosen Oberboden unterbleibt und zum Schutz vor Nährstoffeinträgen eine randliche Abpflanzung der Grube als Abgrenzung gegenüber landwirtschaftlichen Produktionsflächen erfolgt. Es ist zu vermeiden, dass südexponierte Böschungen mit Gehölzen bepflanzt oder beschattet werden. Weiterhin soll der Grund der Grube mit einem abwechslungsreichen Mosaik aus Trocken- und Nasstandorten versehen werden. Ggf. ist die Anlage kleinerer Stillgewässer sinnvoll. Belastende Nachfolgenutzungen, wie z.B. Motocross, sollen aus einem Teil der Gruben ganz herausgehalten werden oder aber zumindest räumlich und/oder zeitlich zugelassen werden. Hier sollte im Einzelfall zwischen UNB und Betreiber bzw. Erholungssuchenden eine Regelung gefunden werden.

Im Nassabbau sollen nach Möglichkeit nährstoffarme Verhältnisse hergestellt bzw. erhalten werden. Deshalb empfiehlt sich v.a. ein ausreichend großer Gewässerrandstreifen als Pufferzone zu landwirtschaftlich intensiver genutzten Flächen. Neu entstandene Gewässer sollen eine möglichst lange Uferlinie mit breit angelegten Flachwasserbereichen und Röhrichtgürteln erhalten, da gerade diese Strukturen eine besondere Bedeutung für Artengruppen wie Vögel und Fische bzw. für die Reinhaltung eines Gewässers besitzen. Insgesamt ist eine natürliche Zonierung der Gewässer anzustreben. In größeren Gewässern kann weiterhin die Anlage von Inseln empfehlenswert sein. Eine Teilnutzung, evtl. zeitlich und/ oder räumlich begrenzt, sollte in Absprache mit der UNB möglich sein. In Einzelfällen kann eine ausschließliche Nutzbarmachung für die Erholung sinnvoll sein.