5.4.4      Wasserwirtschaft

5.4.4.1       Fließgewässer

Für die Fließgewässer sind neben den Zielstellungen des Fließgewässerprogramms, insbesondere die Entwicklung der Schunter als Hauptgewässer des Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems (Blanke 1996), die Zielvorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL 2000) [1] von Bedeutung. Danach ist grundsätzlich ein „guter Zustand der Oberflächengewässer“, für alle künstlichen oder erheblich veränderten Wasserkörper ein „gutes ökologisches Potential und ein guter chemischer Zu­stand zu erreichen“ (Art. 4 Abs. 1 WRRL) [2]. Den Unterhaltungspflichtigen kommt bei der Unter­haltung, Pflege und Gestaltung der Fließgewässer eine besondere Verantwortung bei der Durch­führung gewässerschonender Unterhaltungsmaßnahmen zu. Der aktuelle Handlungsbedarf ist auf der Grundlage der Bewertung der Fließgewässer in Karte 3b „Wasser- und Stoffretention“ sowie den Daten des Gewässergüteberichtes Oker (NLö & NLWK 2002) zu ermitteln (vgl. auch Kapitel 4 die verschiedenen Leitbildtypen sowie Maßnahmen an Gewässern in Kapitel 5.2.5.3).

 

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[1]    Die Wasser-Rahmenrichtlinie – WRRL (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik) trifft auch Aussagen zur Wassergewinnung.

[2]    Der „gute Zustand“ der Oberflächengewässer definiert sich nach WRRL über biologische, hydromorphologische und chemische sowie chemisch-physikalische Komponenten. Insbesondere im Bereich der biologischen Gewässerausstattung (z. B. Flora, benthische Wirbellose, Fischfauna) sowie der morphologischen Kriterien (z. B. Durchgängigkeit, Substrat, Tiefen-/ Breitenvariation, Uferstruktur) sind für die Fließgewässer im Plangebiet Entwicklungspotenziale vorhanden, die im Zuge von Renaturierungs­projekten ausgeschöpft werden sollten. Vorliegende Gewässerentwicklungspläne sind dabei zu berücksichtigen.