5.4.3      Forstwirtschaft

Die Forstwirtschaft ist nach der Landwirtschaft die bedeutsamste Flächennutzung mit ca. 3435 ha (24,5 % der Gesamtfläche). Eigentümer bzw. Bewirtschafter der Waldflächen im Plangebiet sind u.a. das Land Niedersachsen (Elm, Lauinger Fuhren, Sundern, Dorm, Rieseberg, Trendelheide, Beienroder Holz), der Bund (Aufforstungsflächen entlang der BAB 2), Braunschweigische Vereinigte Kloster- und Studienfonds (Elm), Realverband und Genossenschaften (Elm, Dorm) sowie private Institutionen (Beienroder Holz, Sarling, Lauinger Fuhren, Bisdorfer Holz) (Bezirksregierung Braunschweig 2003). Insbesondere der Landesforstverwaltung kommt durch die Bindung an das Programm der Landesregierung „Langfristige ökologische Waldentwicklung in den Landesforsten (Löwe)“ (1991) eine besondere Verantwortung beim Aufbau eines Netzes von Waldschutzgebieten aus Naturschutzgebieten und Naturwaldreservaten gemäß 8. Grundsatz des LöWE-Programms zu, da sich die relevanten Flächen im Plangebiet überwiegend in Landesbesitz befinden. Darunter fallen Flächen von Waldtypen, die im Landschaftsprogramm als vorrangig schutz- und entwicklungsbedürftig gekennzeichnet sind, mit hoher bis sehr hoher Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften und Wälder auf Sonder- und Extremstandorten wie die Trockenwälder im Dorm, die Sumpf-, Bruch- und Quellwälder in Dorm und Elm. Die Spanne der forstlichen Nutzung reicht in Abhängigkeit vom Waldtyp und Entwicklungsziel von Nullnutzung bis extensive Nutzungsformen, die sich an historischen Vorbildern orientiert. Bewirtschaftungsprägend ist neben dem Schutz der seltenen und bedrohten Pflanzen- und Tierarten (7. Grundsatz des LöWE-Programms) der Schutz, die Pflege und Entwicklung von gefährdeten Biotoptypen, die je nach Standort im Lebensraum Wald vorhanden sein können. Dies sind beispielsweise Quellen, Stillgewässer, Sümpfe und Bachläufe. Diese gefährdeten und teilweise geschützten Lebensräume sind stärker vor Beeinträchtigungen zu schützen (z.B. jagdliche Nutzungen, Wegebau, fischereirechtliche Nutzung). Für die anderen Eigentümergruppen hat das LöWE-Programm Empfehlungscharakter. Die in der nachfolgenden Tabelle genannten Maßnahmen gehen aus den Kernaussagen des Programms zurück.

Für Erstaufforstungen mit standortgerechten Gehölzarten[1] bieten sich v.a. die Flächen an, die auch eine wichtige Funktion im Rahmen eines Waldbiotopverbundsystems besitzen, durch die derzeitige Nutzung einer starken Winderosion ausgesetzt sind oder auf denen die Nitratauswaschung ins Grundwasser bei gleichzeitig hoher Bedeutung der Grundwasservorkommen reduziert werden soll. Auf Flächen mit Bedeutung für den Erhalt der Ackerwildkrautflora bzw. als Rast- und/oder Brutgebiet von Zugvögeln oder Bodenbrütern sollten keine Erstaufforstungsmaßnahmen durchgeführt werden ebenso wie auf Flächen, die durch § 28a/b NNatG geschützt sind oder auf mesophilem Grünland liegen.

Der Forstliche Rahmenplan für den Großraum Braunschweig empfiehlt für das Planungsgebiet folgende Flächen zur Walderhaltung und Waldvermehrung (Bezirksregierung Braunschweig 2003):

Wichtigste Adressatengruppen: das Land Niedersachsen, der Bund, die Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds, Realverband und Genossenschaften sowie die Forstämter als Waldbesitzer, -bewirtschafter.

Tabelle 5.4-3:        Entwicklungsziele des Naturschutzes und konkrete Maßnahmen der Forstwirtschaft

Entwicklungsziel

Maßnahmen

Raumbezug

Sicherung und Entwicklung naturnaher Wälder

  • Bevorzugte Verwendung heimischer, standortangepasster Laubbäume autochthonen Ursprungs
  • Erhaltung von Tot- und Altholz
  • Schutz, Pflege und Entwicklung von gefährdeten Biotoptypen innerhalb des Lebensraumes Wald
  • Enge Verzahnung ungleichaltriger Bestände

 

Gebiete vom Leitbildtyp WL, WM, WN, WS, WT

Kleingewässer, insb. im Bereich der Erdfälle im Elm (Schwerpunktraum westlich von Lelm), Dorm

 

  • Verzicht auf den Einsatz Biozideinsätze, insbesondere von Insektiziden
  • Bestands- und Abschussplanung für Schalenwild, die an den natürlichen Lebensgrundlagen ausgerichtet ist
  • Erhöhung der Umtriebszeiten. Aus faunistischer Sicht ist auch in Wirtschaftswäldern ein deutlich höherer Anteil an dickstämmigem Totholz erforderlich. Ausweisung von Altholzbeständen von mind. 5-10% der bewirtschafteten Wälder
  • Erhalt höhlenreicher Altholzbestände und Sicherung stammhohler Bäume vor Einschlag
  • Erhöhung des Anteils innerer Grenzlinien in Wäldern
  • Entwicklung unregelmäßiger Waldrandverläufe durch Nutzungsänderungen (Aufforstungen) entlang der heutigen Grenzlinie
  • Schutz von Laichgewässern und ihrer Uferzonen: Besonnung durch sanfte, forstliche Eingriffe optimieren, keine Aufforstungen an den Gewässerrändern, keine Verfüllungen, kein Besatz mit Fischen, ggf. Entschlammung verlandeter Kleingewässer (Zielarten)

 

Sicherung und Entwicklung von Biotopen mittlerer Bedeutung

  • überführung von Nadelwäldern in naturnahe Laubwaldbestände

Gebiete vom Leitbildtyp WL: Nadelgehölz-dominierte Bestande im Elm, Lauinger Fuhren, am Wolfsberg, Autobahnkreuz Königslutter, Moosholz, Rottlof, Sarling, Trendelheide

Erhalt naturnaher Böden unter Wald

Exemplarische Sicherung landesweit und regional seltener Böden

Erhalt der historischen Eigenart

Sicherung und Entwicklung von Biotopen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung

  • Förderung und Erhalt extensiver Nutzungsformen auf trocken-warmen Böden unter Wald
  • Naturnahe Bewirtschaftung historischer alter Waldstandorte, u.a. zum Erhalt naturnaher Boden
  • Kulturhistorisch orientierte Bewirtschaftung von Hudewäldern zum Erhalt ihrer besonderen ökologischen Bedeutung

Gebiete vom Leitbildtyp WT: Dorm, westlich von Uhry

historisch alte Wald­stand­orte / Hudewälder im Wohldrühme, Rieseberg, Elm, Dorm, Mühlenhop, Moosholz, Lenebruch

Sicherung und Entwicklung von Elementen des Biotopverbundes

  • Erstaufforstungen [2] von (Klein)Wäldern im Ostbraunschweigischen Flachland

Flächendeckend einsetzbar in Gebieten vom Leitbildtyp AA, AB, AE, AL, AM

Sicherung der Funktionsfähigkeit für Wasser- und Stoffretention

  • Vergrößerung des gehölzbestandenen Dauervegetationsflächen1 in den ausgeräumten Agrarlandschaften mit Beeinträchtigungen des Wasser- und Stoffhaushaltes

Gebiete vom Leitbildtyp AL, AA, AE, AB

 

 

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[1]    Empfehlungen zu in Frage kommenden Gehölzarten geben die örtlichen Forstämter oder können aus der Karte und Tabelle „Potentiell natürlichen Vegetation – PNV“ (Kaiser & Zacharias 2003) im Anhang abgeleitet werden.

[2]    Bei Erstaufforstungen ist die eingangs beschriebene Gebietskulisse unbedingt zu beachten.