Die Forstwirtschaft ist nach der Landwirtschaft die bedeutsamste Flächennutzung mit ca. 3435 ha (24,5 % der Gesamtfläche). Eigentümer bzw. Bewirtschafter der Waldflächen im Plangebiet sind u.a. das Land Niedersachsen (Elm, Lauinger Fuhren, Sundern, Dorm, Rieseberg, Trendelheide, Beienroder Holz), der Bund (Aufforstungsflächen entlang der BAB 2), Braunschweigische Vereinigte Kloster- und Studienfonds (Elm), Realverband und Genossenschaften (Elm, Dorm) sowie private Institutionen (Beienroder Holz, Sarling, Lauinger Fuhren, Bisdorfer Holz) (Bezirksregierung Braunschweig 2003). Insbesondere der Landesforstverwaltung kommt durch die Bindung an das Programm der Landesregierung „Langfristige ökologische Waldentwicklung in den Landesforsten (Löwe)“ (1991) eine besondere Verantwortung beim Aufbau eines Netzes von Waldschutzgebieten aus Naturschutzgebieten und Naturwaldreservaten gemäß 8. Grundsatz des LöWE-Programms zu, da sich die relevanten Flächen im Plangebiet überwiegend in Landesbesitz befinden. Darunter fallen Flächen von Waldtypen, die im Landschaftsprogramm als vorrangig schutz- und entwicklungsbedürftig gekennzeichnet sind, mit hoher bis sehr hoher Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften und Wälder auf Sonder- und Extremstandorten wie die Trockenwälder im Dorm, die Sumpf-, Bruch- und Quellwälder in Dorm und Elm. Die Spanne der forstlichen Nutzung reicht in Abhängigkeit vom Waldtyp und Entwicklungsziel von Nullnutzung bis extensive Nutzungsformen, die sich an historischen Vorbildern orientiert. Bewirtschaftungsprägend ist neben dem Schutz der seltenen und bedrohten Pflanzen- und Tierarten (7. Grundsatz des LöWE-Programms) der Schutz, die Pflege und Entwicklung von gefährdeten Biotoptypen, die je nach Standort im Lebensraum Wald vorhanden sein können. Dies sind beispielsweise Quellen, Stillgewässer, Sümpfe und Bachläufe. Diese gefährdeten und teilweise geschützten Lebensräume sind stärker vor Beeinträchtigungen zu schützen (z.B. jagdliche Nutzungen, Wegebau, fischereirechtliche Nutzung). Für die anderen Eigentümergruppen hat das LöWE-Programm Empfehlungscharakter. Die in der nachfolgenden Tabelle genannten Maßnahmen gehen aus den Kernaussagen des Programms zurück.
Für Erstaufforstungen mit standortgerechten Gehölzarten[1] bieten sich v.a. die Flächen an, die auch eine wichtige Funktion im Rahmen eines Waldbiotopverbundsystems besitzen, durch die derzeitige Nutzung einer starken Winderosion ausgesetzt sind oder auf denen die Nitratauswaschung ins Grundwasser bei gleichzeitig hoher Bedeutung der Grundwasservorkommen reduziert werden soll. Auf Flächen mit Bedeutung für den Erhalt der Ackerwildkrautflora bzw. als Rast- und/oder Brutgebiet von Zugvögeln oder Bodenbrütern sollten keine Erstaufforstungsmaßnahmen durchgeführt werden ebenso wie auf Flächen, die durch § 28a/b NNatG geschützt sind oder auf mesophilem Grünland liegen.
Der Forstliche Rahmenplan für den Großraum Braunschweig empfiehlt für das Planungsgebiet folgende Flächen zur Walderhaltung und Waldvermehrung (Bezirksregierung Braunschweig 2003):
Wichtigste Adressatengruppen: das Land Niedersachsen, der Bund, die Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds, Realverband und Genossenschaften sowie die Forstämter als Waldbesitzer, -bewirtschafter.
Tabelle 5.4-3: Entwicklungsziele des Naturschutzes und konkrete Maßnahmen der Forstwirtschaft
Entwicklungsziel |
Maßnahmen |
Raumbezug |
Sicherung und Entwicklung naturnaher Wälder |
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Gebiete vom Leitbildtyp WL, WM, WN, WS, WT Kleingewässer, insb. im Bereich der Erdfälle im Elm (Schwerpunktraum westlich von Lelm), Dorm |
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Sicherung und Entwicklung von Biotopen mittlerer Bedeutung |
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Gebiete vom Leitbildtyp WL: Nadelgehölz-dominierte Bestande im Elm, Lauinger Fuhren, am Wolfsberg, Autobahnkreuz Königslutter, Moosholz, Rottlof, Sarling, Trendelheide |
Erhalt naturnaher Böden unter Wald Exemplarische Sicherung landesweit und regional seltener Böden Erhalt der historischen Eigenart Sicherung und Entwicklung von Biotopen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung |
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Gebiete vom Leitbildtyp WT: Dorm, westlich von Uhry historisch alte Waldstandorte / Hudewälder im Wohldrühme, Rieseberg, Elm, Dorm, Mühlenhop, Moosholz, Lenebruch |
Sicherung und Entwicklung von Elementen des Biotopverbundes |
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Flächendeckend einsetzbar in Gebieten vom Leitbildtyp AA, AB, AE, AL, AM |
Sicherung der Funktionsfähigkeit für Wasser- und Stoffretention |
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Gebiete vom Leitbildtyp AL, AA, AE, AB
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[1] Empfehlungen zu in Frage kommenden Gehölzarten geben die örtlichen Forstämter oder können aus der Karte und Tabelle „Potentiell natürlichen Vegetation – PNV“ (Kaiser & Zacharias 2003) im Anhang abgeleitet werden.
[2] Bei Erstaufforstungen ist die eingangs beschriebene Gebietskulisse unbedingt zu beachten.