4.3.5      Agrarlandschaften

Agrarlandschaften repräsentieren mit einem Anteil von 60,45 % die flächenmäßig bedeutsamsten Landschafts- und Nutzungstypen innerhalb des Plangebietes. Sie liegen überwiegend auf Gebieten der Zielkategorie „Umweltverträgliche Nutzung“ sowie „Vorrangige Entwicklung und Wiederherstellung“, während die drei anderen Zielkategorien nur geringe Flächenanteile annehmen. Den fünf Leitbildtypen der Agrarlandschaften werden vorrangig Maßnahmen zum Erhalt der nachhaltigen Funktionsfähigkeit von Boden / Wasser im Naturhaushalt zugeordnet, die mit den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis gemäß § 17 BBodSchG der standortangepassten Bewirtschaftung gemäß § 5 BNatSchG übereinstimmen. Sie lassen sich räumlich nach den jeweils ermittelten Empfindlichkeiten, besonderen Werten und Beeinträchtigungen differenzieren. Diesen Räumen werden eigenständige, bodennutzungsbegründete Leitbildtypen zugeordnet. Die Belange des Arten- und Bio­top­schutzes hinsichtlich Erhalt und Neuanlagen von naturbetonten Strukturelementen der Feldflur sowie extensiver Nutzung werden bei den Leitbildtypen der Agrarlandschaften weitestgehend mit den Zielbestimmungen des Schutzgutes Boden/ Wasser verbunden und durch Maßnahmen des Biotopverbundes ergänzt. Eine Aufwertung des Landschaftsbildes und des Naturerlebens ist auf diese Weise in die natur- und landschaftsverträgliche Landnutzung integrierbar.

 

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