4.3.5.1     Agrarlandschaften mit abflussmindernder Nutzung (AA)

Der Leitbildtyp ist im Plangebiet nur im Westen mit ca. 597 ha (ca. 4 % der gesamten Plangebietsfläche) vertreten und umfasst die flach geneigten, schluffig-tonigen Unterhänge des Elms sowie nördlich an­grenzender Mergelrücken, die zur Scheppau entwässern. Er wird von verdichtungsempfindlichen Böden sowie den hydrogeologischen Verhältnissen bestimmt. Die Zielkategorie „ Umweltverträgliche Nutzung“ 60,41 %) sowie „Vorrangige Entwicklung und Wiederherstellung“ (38,48 %) sind zusammen nahezu flächendeckend. Im Zielzustand tragen Maßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt der Bodenstruktur und biologischen Aktivität sowie der Infiltrationskapazität des Bodens gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2, 3 und 6 BBodSchG über die natur- und landschaftsverträgliche Landnutzung zur Gebietsretention und zum vorbeugenden Hochwasserschutz bei. Für eine verlangsamte Abführung des Wassers im Zuge der Unterhaltungsarbeiten sollten Vereinbarungen mit den Wasser- und Bodenverbänden getroffen werden; durch die Anlage retentionsfördernder Flächen und den Rückbau von Gräben können die Effekte verstärkt werden. Eine Kopplung mit Maßnahmen zum ökologischen Verbundsystem entsteht dabei vorrangig durch die Vernetzung von Feuchtgebietslebensräumen zwischen Elm, Rieseberger Moor und Scheppauniederung. Darüber hinaus besteht das Ziel, den Raum mit Lebensraumstrukturen anzureichern, speziell im Umfeld der Ortschaften und entlang der Straßen.

Vollständige tabellarische übersicht der Ziele s. Tabelle A 4.3-11.

 

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