4.3.4      Gebiete mit Vorrang für Erhalt und Entwicklung von Grünland

„Gebiete mit Vorrang für Erhalt und Entwicklung von Grünland“ liegen überwiegend in Bereichen der Zielkategorie „Sicherung“ und „Sicherung und Verbesserung“ mit Schwerpunkt in den Niederungen der Schunter, Scheppau und Uhrau sowie in Teilbereichen des Rieseberger Moores. Weitere Flächen verteilen sich auf staufeuchte Böden im Lehrer Wold sowie bei Langeleben. Flächen der Zielkategorie „Verbesserung“ liegen in der ackergenutzten Schunteraue, die der „Umweltverträglichen Nutzung“ sowie „Vorrangigen Entwicklung und Wieder­herstellung“ auf staufeuchten Böden im Hasenwinkel. Insgesamt nehmen sie ca. 12 % der gesamten Plangebietsfläche ein.

Den sich in vier Leitbildtypen unterteilenden Gebieten mit Vorrang für Erhalt und Entwicklung von Grünland werden vorrangig Maßnahmen zum Schutz von Arten- und Biotopen zugeordnet, die mit dem Schutz und der Wiederherstellung der nachhaltigen Funktionsfähigkeit von Boden / Wasser im Naturhaushalt von Mooren und Niederungen einhergehen. Die Nutzung im Rahmen der Land-, Forst- und Teichwirtschaft soll standort- und biotopgebunden in übereinstimmung mit den Vorgaben zur standortangepassten Bewirtschaftung gemäß § 5 BNatSchG erfolgen, Moorbereiche mit naturnahen Grundwasserstand sollen ungenutzt bleiben (siehe Kap. 3.3.4.1).

 

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