Für einen lokal wirksamen Immissionsschutz kommt Gehölzstrukturen eine besondere Funktion zu. Diese ist allgemein im Bereich von Gewerbegebieten und Straßen von Bedeutung, um angrenzende Wohngebiete, Lebensräume, Bereiche naturgebundener Erholung und landwirtschaftliche Kulturen vor Immissionen zu schützen (Dässler 1991). Auf Grund des geringen Anteils an industriellen Strukturen im Planungsgebiet ist eine Betrachtung des Immissionsschutzes an vielbefahrenen Straßen vorrangig.
Bäume und Sträucher können hier folgende Funktionen übernehmen:
Eine Staubfilterung ist über eine Verringerung der Turbulenzen zur Sedimentation der Stäube sowie durch eine Bindung über die Assimilationsorgane (Nadeln, Blätter und Zweige) möglich.
Eine Schadstofffilterung ist nur in sehr eingeschränktem Maße möglich und erfolgt im wesentlichen ähnlich wie die Staubfilterung durch die Adsorption an Blättern und Zweigen, z.T. auch in Form einer Ablenkung von Schadstoffen durch den Gehölzkomplex, wobei letztere Wirkung eher eine Verlagerung und keine Minderung der Schadstofffracht bewirkt.
Eine Lärmminderung kann durch die Reflexion und Adsorption des Schalls an den Gehölzen stattfinden.
Darüber hinaus übernehmen die Gehölze im Bereich von Emissionsquellen weitere Funktionen, die vorrangig durch ihre Wirkung auf den Menschen bedingt sind. Hierzu zählt insbesondere die Verschönerung des Landschaftsbildes durch die landschaftliche Einbindung von Verkehrstraßen. Dadurch, dass Gehölzstrukturen die Lärmquelle vom Betroffenen optisch trennen, wird der Lärm als weniger störend empfunden.
Die Lage der Gehölze mit Immissionsschutzfunktion ist der Karte 4 „Klima und Luft“ zu entnehmen. Insgesamt zeigt sich ein lückenhafter Bestand von Gehölzstrukturen mit Immissionsschutzfunktion.