Im Kreisgebiet befindet sich mit der „Fischerhuder Wümmeniederung“ ein GR-Gebiet (Gebiet mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung).
Der erforderliche Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) wurde in den Jahren 1992-94 vom Landkreis aufgestellt und in den letzten Jahren in die Örtlichkeit umgesetzt.
Die erforderlichen Mittel wurden vom Bund, dem Land Niedersachsen und dem Landkreis zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkosten für das Naturschutzgroßprojekt belaufen sich auf ca. 10 Mio. €, davon hat der Bund 75%, das Land 15% und der Landkreis 10% getragen.
Das Projektgebiet mit einer Größe von 780 ha wurde vom Landkreis komplett aufgekauft und es wird in Kürze als Naturschutzgebiet ausgewiesen. In den Grenzen des FFH-Gebietes Nr. 38 wird die bestehende alte Landschaftsschutzgebietsverordnung des LSG-VER 4 anschließend überarbeitet, damit dieses Gebiet seine Funktionen im Schutzgebietssystem „Natura 2000“ sowie seine Pufferfunktionen wahrnehmen kann.
Neben der Überarbeitung der Schutzgebietsverordnung hat der Landkreis die Aufgabe des Monitoring, der Fortschreibung des Pflege- und Entwicklungsplanes für das Gebiet und dessen Betreuung übernommen. Regelmäßige Untersuchungen der Tier- und Pflanzenwelt sind erforderlich, um diesen Vorgaben nachzukommen.
Neben dem jetzt zu erstellenden Abschlussbericht ist in sechs Jahren der nächste Bericht bei dem Bundesamt für Naturschutz abzugeben. Diese Berichtspflicht ist in den Bewilligungsbescheiden festgeschrieben.
In den Planfeststellungsverfahren für die Umbauten der einzelnen Wehre sind wasserrechtliche Beweissicherungen festgelegt worden. Hierfür sind die Wasserstände regelmäßig zu überprüfen, damit sichergestellt ist, dass nur die kreiseigenen Flächen vernässen und nicht die angrenzenden Privatflächen.
Die zu erhebenden Daten sind auch wichtig zur Steuerung der extensiven Nutzung der kreiseigenen Flächen (Stichwort Gelegeschutz und Mähtermin).
Die Instrumente zur Umsetzung sonstiger übergeordneter Schutz- und Planungskonzeptionen wie z.B. Flächen- und Objektschutz, Angebote aus Landes- und/oder Landkreisprogrammen und/oder Unterstützung durch andere Fachverwaltungen werden im folgenden je nach Gebietskategorie getrennt aufgelistet. In der Tabelle 11 „Instrumente zur Umsetzung übergeordneter Schutz- und Planungskonzeptionen“ werden die unterschiedlichen Instrumente getrennt nach dem Schutzregime dem jeweiligen Gebiet zugeordnet.
Neben dem oben genannten Monitoring in dem GR-Gebiet „Fischerhuder Wümmeniederung“ ist die Erstellung der Entwicklungspläne für die einzelnen FFH - und EU - Vogelschutzgebiete die vordringlichste Arbeit des Landkreises als untere Naturschutzbehörde in der nächsten Zeit.
Instrumente zur Umsetzung übergeordneter Schutz- und Planungskonzeptionen
Gebietskategorie |
Bundesprogramm |
Schutzgebiete/ Schutzwürdigkeit (siehe Kapitel 5.1.1) |
Artenhilfsmaßnahmen (siehe Kapitel 5.2) |
weitere |
GR-Gebiet „Fischerhuder Wümmeniederung“ |
Förderprogramm zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung |
LSG-VER 4
§ 28a/b NNatG
N 9 |
WV –3 Wiesenvögel,
W -1 Weißstorch
F – 2 Fischotter |
Naturschutzgroßprojekt durchgeführt, Gewässerrandstreifenprogramm, Schutzgebietskonzept NSG und LSG, Angebotsnaturschutz in Verbindung mit Landesprogrammen |
FFH Gebiet Nr. 38 "Wümmeniederung" |
Fließgewässerschutzprogramm, Fischotterprogramm Weißstorchprogramm |
NSG-LÜ 270, |
F – 1 und 2 Fischotter,
WV – 3 Wiesenvögel,
W – 1 Weißstorch |
Schutzgebietskonzept NSG und LSG, Angebotsnaturschutz in Verbindung mit Landesprogrammen |
FFH Gebiet Nr. 39 "Wiestetal, Glindbusch, Borchelsmoor" |
Fischotterprogramm |
LSG-VER 4,
§ 28a/b NNatG
N9 |
WV – 3 Wiesenvögel
F – 1 Fischotter |
Angebotsnaturschutz in Verbindung mit Landesprogrammen |
FFH Gebiet Nr. 90 "Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker" |
Fließgewässer-schutzprogramm, Weißstorchprogramm, Grünlandschutz-programm, |
NSG-LÜ 260,
LSG-VER 20, 42 und 44,
§ 28a/b NNatG |
WV – 11 Wiesenvögel
W – 11 Weißstorch |
Angebotsnaturschutz in Verbindung mit Landesprogrammen, Schutzgebietsverordnungen anpassen |
FFH Gebiet Nr. 240 "Wälder und Dünen am Wümme-Nordarm" |
|
LSG-VER 1 und 2,
N 4 und N 8 |
|
Schutzgebietsverordnungen anpassen |
FFH Gebiet Nr. 253 "Sandtrockenrasen Achim" |
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NSG-LÜ 211 |
|
Pflegeplan erstellen |
FFH Gebiet Nr. 255 "Wedeholz" |
|
N 30 |
|
Entwicklungskonzept mit Landesforstverwaltung erstellen |
FFH Gebiet Nr. 274 "Sandgrube beiWalle" |
|
§ 28a/b NNatG
N 50 |
A – 6 Amphibien |
Angebotsnaturschutz |
FFH Gebiet Nr. 275 "Dünengebiet bei Neumühlen" |
|
NSG-LÜ 7
LSG-VER 17,
§ 28a/b NNatG
N 65 |
|
Schutzgebietsverordnungen anpassen, Entwicklungskonzept Stadtwald erstellen |
FFH Gebiet Nr. 276 "Lehrde und Eich" |
Fließgewässer- schutzprogramm, Fischotterprogramm |
LSG-VER 51,
§ 28a/b NNatG,
N 80 |
F – 3 Fischotter |
Angebotsnaturschutz in Verbindung mit Landesprogrammen |
FFH Gebiet Nr. 406 „Poggenmoor“ |
|
§ 28a/b NnatG,
N 50 |
|
Angebotsnaturschutz, Bauleitplanung der Stadt Verden |
FFH
Gebiet Nr. 422 "Mausohr-Jagdgebietskomplex bei Bücken" |
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LSG-VER 44,
N 83 und N 88
B-Plan „Ortskern“,
Gem. Kirchlinteln
|
|
Schutzgebietsverordnung anpassen, Entwicklungskonzept für den Wald und Kirchengebäude erstellen |
FFH Gebiet Nr. 451 „Mausohr-Jagdgebiet Lindhoop“ |
|
N 67 |
|
Entwicklungskonzept mit Landesforstverwaltung erstellen |
EU Vogelschutzgebiet Nr. V 23 „Untere Allerniederung“ |
Fließgewässerschutzprogramm, Weißstorchprogramm |
NSG-LÜ 260,
LSG-VER 20, 42 und 44,
§ 28a/b NNatG,
N 63 |
WV – 11 Wiesenvögel
W – 11 Weißstorch |
Schutzgebiets-verordnung anpassen, Angebotsnaturschutz in Verbindung mit Landesprogrammen |
EU Vogelschutzgebiet Nr. V 36 „Wümmewiesen bei Fischerhude“ |
Fließgewässer-schutzprogramm, Weißstorch-programm |
LSG-VER 4,
§ 28a/b NNatG,
N 9 |
WV – 3 Wiesenvögel
W – 1 Weißstorch |
Schutzgebietskonzept NSG und LSG, Angebotsnaturschutz in Verbindung mit Landesprogrammen |