Der Kreistag hat am 18.07.1985 einstimmig die „Richtlinien für den Naturschutz, die Landschaftspflege und den allgemeinen Umweltschutz“ beschlossen. Aus diesen Grundsätzen hat sich in den vergangenen 20 Jahren der Angebotsnaturschutz zu dem bedeutendsten Instrument bei der Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Kreisgebiet entwickelt.
Insbesondere auf die Landbewirtschafter und Nutzer der Flächen waren und sind die Angebote ausgerichtet. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Naturschutz und der Landwirtschaft hat sich seit der Einführung der Programme stetig verbessert.
Die Städte und Gemeinden waren anfangs auch bei den Aktionen „Belebung der Landschaft“ und „ordnungsgemäßer Hecken- und Kopfbaumschnitt“ förderungsfähig. Aufgrund der stark angestiegenen Anzahl von privaten Antragstellern sowie der in den letzten Jahren reduzierten Finanzmittel wurden die Kommunen aus den Förderungen herausgenommen.
Im Kreisgebiet werden zur Zeit folgende Programme angeboten; die einzelnen Haushaltsansätze für 2006 sind aufgrund der eingeführten Budgetierung alle gegenseitig deckungsfähig.
Tabelle 10: Haushaltsansätze der Förderprogramme
Förderprogramm des Landkreises |
Haushaltsansatz 2006
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Haushaltsansatz 2007
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Belebung der Landschaft |
4.000.- |
4.000.- |
Ordnungsgemäße Heckenpflege |
9.200.- |
5.200.- |
Ordnungsgemäße Kopfbaumpflege |
7.500.- |
3.500.- |
Grünlandprogramm |
61.000.- |
61.000.- |
Uferrandstreifen- und Extensivierungsprogramm |
16.000.- |
16.000.- |
Gewässerbiotope - Amphibienschutzprogramm |
800.- |
0.- |
Laubholzanpflanzungen |
0.- |
0.- |
Das Programm wurde 1986 um die Abgabe von hochstämmigen Obstbäumen (alte Lokalsorten) zur Anlage von Obstwiesen in den Ortsrandlagen ergänzt. Die Privatpersonen tragen 50% der Beschaffungskosten und sie verpflichten sich, die Obstbäume für die nächsten vierzig Jahre zu erhalten und zu pflegen.
Ziel ist es, die Zonierung der Ortsränder und den Lebensraum für den Steinkauz (als Leitart) zu sichern bzw. wiederherzustellen
Ordnungsgemäße Heckenpflege
Das Programm besteht seit 1988 und es wird das fachgerechte auf-den-Stock-setzen der einzeiligen Weißdornhecken bezuschusst. Die Privatpersonen erhalten pro lfdm ordnungsgemäß gepflegter Hecke einen Betrag von 1,25 € und sie verpflichten sich, die geschnittene Hecke auf Dauer zu erhalten.
Ziel ist es, das ordnungsgemäße auf-den-Stock-setzen der Hecken alle 10 Jahre zu unterstützen, damit einerseits zu häufiges Aufschneiden und andererseits eine Überalterung der Hecken vermieden wird. Die Weißdornhecken haben eine kulturhistorische Bedeutung und sind Lebens und Rückzugsraum für eine Vielzahl von Tierarten.
An dem Beispiel des Steinkauz-Projektes wird deutlich, wie der Landkreis als untere Naturschutzbehörde (UNB) seine Förderprogramme einsetzt, um eine naturschutzfachlich mögliche Unterschutzstellung (siehe Tabelle 2 die Gebiete Emtinghausen Ost N57, südl. Blender N59, Oiste N60, Amedorf N61, Ritzenbergen N62, westl. Döhlbergen N76 und Döhlbergen N77) zu vermeiden.
Neben der Kartierung der scheitelungsbedürftigen Kopfbäume hat die UNB auch viele Gespräche im Zusammenhang mit dem Aufhängen von Brutröhren geführt. Die Kopfbäume an den Gemeindestraßen wurden von den Bauhofmitarbeitern der Gemeinden Blender, Morsum, Thedinghausen und Emtinghausen bearbeitet. Die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für die Bezuschussung der ordnungsgemäßen Scheitelung der privaten Kopfbäume war bei weitem nicht ausreichend für die Vielzahl der festgestellten Bäume in dem Bereich der Weserniederung. Für die Bezuschussung der Pflegearbeiten an den privaten Bäumen wurden ergänzend Fördermittel aus „Bingo-Lotto“ eingeworben.
Dies ist ein Beispiel von der vertrauensvollen aktiven Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis, den Gemeinden und der Bevölkerung in dem Gebiet.
Das Grünlandschutzprogramm des Landes (Kooperationsprogramm Feuchtgrünland) fördert unmittelbar die Landbewirtschafter im Sinne einer Ausgleichszahlung. Im Kreisgebiet ist nur die Allerniederung Förderraum. Die Landwirte erhalten fünf Jahresverträge und sie verpflichten sich, die Grünlandflächen extensiv zu bewirtschaften. Der Betrag, den die Landwirte erhalten, richtet sich nach der Anzahl der erfüllten Auflagen. Das Programm wird von der Behörde für Geoinformationen, Landentwicklung und Liegenschaften Verden (GLL) durchgeführt.
Der Landkreis nutzt dieses Programm dahingehend, dass Teilnehmern an dem Landkreisgrünlandprogramm, die in der Allerniederung wirtschaften, geraten wurde, das Förderungsprogramm zu wechseln.
Im Moorschutzprogramm des Landes stehen zur Zeit keine Mittel für Planungen oder Maßnahmen zur Verfügung.