5.1.7 Wallhecken gemäß § 33 NNatG
"Wallhecken" sind bestimmte Landschaftsbestandteile in der Kulturlandschaft, die unmittelbar gesetzlich geschützt sind.
Der § 33 NNatG „Wallhecken“ regelt den Schutz wie folgt:
"(1) Wallhecken - mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten - dürfen nicht beseitigt werden. Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen, sind verboten.
(2) Erlaubt sind Pflegemaßnahmen der Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten. Zulässig bleibt auch die bisher übliche Nutzung der Bäume und Sträucher, wenn deren Nachwachsen nicht behindert wird."
(3) - (5) werden nicht zitiert
"Wallhecken" haben einen eindeutigen kulturhistorischen Bezug, denn es sind alle mit Bäumen und Sträuchern bewachsenen Wälle geschützt, die im Rahmen der historischen Landnutzung vor allem zur Einfriedung von Äckern und Viehweiden sowie der Grenzmarkierung dienen oder dienten. Dabei sind die Wallhecken durch die jeweils ursprünglichen Zweckbestimmungen und Bewirtschaftungsweisen entstanden, unterschiedlich geformt und eng mit ortsgeschichtlichen Entwicklungen verbunden. Dass derartige Hecken immer auf einem Wall stehen müssen, ist nicht Bedingung. Wichtig ist vielmehr, dass eine "Verwallung" im Sinn eines Abgrenzungswillens entlang alter Flureinteilungen erkennbar ist, dann aber häufig in Verbindung mit einem "Wall" oder einem Geländeversatz in oder entlang von "Kampfluren, Eschflächen" o. ä. in Abgrenzung zur "Gemeinheit, Allmende" o. ä. (vgl. Informationsdienst der Fachbehörde für Naturschutz Nr. 5/92 "Wallhecken in Niedersachsen").
Es sind im Kreisgebiet einzelne Fluren mit Resten von Wallhecken bekannt, so in Bereichen des Fleckens Ottersberg, wie Benkel und Narthauen, der Gemeinde Kirchlinteln, wie Kreepen, und vereinzelt in der Gemeinde Dörverden, wie Höpen. Vermutet werden einzelne Restbestände in Bereichen der Gemeinde Thedinghausen.
Eine flächendeckende Erfassung der noch bestehenden Wallhecken konnte weder im Zuge der Erstaufstellung des Landschaftsrahmenplanes 1995 noch bei der Fortschreibung geleistet werden. Die Auswertemöglichkeiten der Color-Infrarot-Luftbilder hierzu sind auch heute noch begrenzt und die Verknüpfung mit Informationen und Inhalten aus alten Flurkarten und überlieferten ortsüblichen Nutzungseinteilungen ist erforderlich.
Im Jahr 2001 hat der Landkreis eine Kartierung des Raumes nördlich von Ottersberg in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sind in die Karte "Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft" eingearbeitet.
Die kulturhistorische Bedeutung und die Bedeutung für das Ortsbild machen die Wallhecken auch für die Planungsarbeit der Gemeinden (Landschaftsplanung/Bauleitplanung) wichtig. Sie sollten Wallhecken im Zuge der Bauleitplanung sichern und entwickeln.