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Sicherung des artenreichen Grünlandes auf nassen bis feuchten Standorten, Sicherung der Moorböden durch Extensivierung der Grünlandnutzung und Verbesserung des Boden-Wasser-Haushaltes durch Aufstau-/Wieder-vernässungsmaßnahmen, Sicherung der naturnahen Gewässerabschnitte, Sicherung der Hochstaudenfluren, keine Bebauung und keine Infra-strukturmaßnahmen zur Erhaltung der Ruhe in der Landschaft |
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Sicherung des artenreichen Grünlandes auf nassen bis feuchten Standorten, Sicherung der Hochstaudenfluren, keine Sukzession in Richtung Feuchtwald, keine Bebauung und keine Infrastrukturmaßnahmen zur Erhaltung der „Offenheit“ der Landschaft, im Bereich Wümmeniederung südl. Südarm/nordwestl. Sagehorn Sicherung der Moorböden und Verbesserung des Boden-Wasser-Haushaltes durch Aufstaumaßnahmen |
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Sicherung des artenreichen Grünlandes auf nassen bis feuchten Standorten, Sicherung der naturnahen Gewässerabschnitte und der ungenutzten Gewässerrandstreifen, Sicherung der Weiden- und Erlensäume entlag der Wümme, Sicherung der Hochstaudenfluren, keine Bebauung und keine Aufforstung |
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Sicherung des artenreichen Grünlandes auf nassen bis feuchten Standorten, Sicherung der Weidengebüsche, Sicherung der Moorböden und Verbesserung des Boden-Wasser-Haushaltes durch Aufstaumaßnahmen (Vernässung), keine Bebauung und keine Aufforstung, Sicherung des offenen Landschaftscharakters im Schäfermoor |
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Sicherung des Erlenbruchwaldes, Erhaltung der Moorböden und Verbesserung des Boden-Wasser-Haushaltes durch Aufstau des Embser Viegrabens, plenterartige Nutzung des Waldes, Naturverjüngung |
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Sicherung des artenreichen Grünlandes auf nassen bis feuchten Standorten, Entwicklung von artenreichem Grünland, Sicherung der Hochstaudenfluren, Sukzession auf Ackerflächen in Richtung Hochstaudenflur, nicht in Richtung Feuchtwald, Sicherung und Entwicklung ungenutzter Uferrandstreifen, dort Sukzession bis flussbegleitende Wälder/Galerie-wälder, keine Bebauung und keine Infrastrukturmaßnahmen zur Erhaltung der „Offenheit“ der Landschaft |
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Sicherung der Findorffschen Moorsiedlung, Sicherung der baumbestandenen Hofzufahrten, der Hofgehölze (Eichen), der Grünlandnutzung und des Grabensystems, Sicherung der Moorböden und Verbesserung des Boden-Wasser-Haushaltes durch Aufstaumaßnahmen (Vernässung), Sukzession auf wieder vernässten Flächen mit Zielrichtung Erlenbruchwald, Umbau der Nadelholzbestände, Naturverjüngung, keine weitere Bebauung, keine neue Infrastrukturmaßnahmen, Rückbau von Wegen zur Beruhigung der Landschaft |
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Sicherung der Moorböden und Verbesserung des Boden-Wasser-Haushaltes durch Aufstaumaßnahmen (Vernässung), Extensivierung/Aufgabe der Grünlandnutzung, Sukzession auf wieder vernässten Flächen mit Zielrichtung Erlenbruchwald, Umbau der Nadelholzbestände, Naturverjüngung, keine Bebauung, keine neue Infrastrukturmaßnahmen, Rückbau von Wegen und Lenkung der Nutzergruppen zur Beruhigung der Landschaft
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Sicherung und Extensivierung der Grünlandnutzung, Umwandlung von Acker in Grünland, Sicherung der Hochstaudenfluren, Zulassen von Sukzession aber nicht in Zielrichtung Feldgehölz/Wald, Sicherung und Verbesserung des Boden-Wasser-Haushaltes, im Bereich Achimer-/Embser Bruch Sicherung der Moorböden und Verbesserung des Boden-Wasser-Haushaltes durch Aufstaumaßnahmen
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Sicherung der Altbaumbestände (Eichen) entlang der Straßen, Sicherung der Hofgehölze (Eichen), Sicherung der Hofbäume (Eichen); Sicherung der großen zusammenhängenden Gartenbereiche, Sicherung der tlw. ungenutzten Abstandsflächen zwischen landwirtschaftlichen Gebäuden, nur behutsame Verdichtung der Bebauung mit Rücksicht auf die städtebauliche Figur, Erweiterung der landwirtschaftlichen Gebäude für die Betriebe möglich
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Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung, Aufforstung der Flächen mit Buchen und Eichen, Anlage eines Waldrandes, Herstellung einer „Verbindung“ zwischen der Ortslage und dem Burgfeld (erweiterte Ortsrandgestaltung), auf Teilflächen Sukzession zulassen, Lenkung der Nutzergruppen |
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Herstellung von Uferabflachungen, Kolken, Altarmen, Zulassen von Gehölzentwicklung am Ufer (Weidengebüsche), Rückbau der Verwallung im Abschnitt von der K 2 bis zum Nassen Dreieck |
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Dauerbegrünung der Ackerflächen- insbesondere zur Zeit der sog. „Osterhasenpust“ (hier gebräuchlicher Begriff für die trockenen starken Winde im April/Mai), Anpflanzung von Hecken und/oder Baumreihen zwischen den Ackerschlägen |
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