Einleitung

 

In den Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege des Nds. Naturschutzgesetzes (§ 2 NNatG) sind in Nr. 7 und 8 die Anforderungen an das Schutzgut Klima/Luft formuliert:

-          „Luftverunreinigungen und Lärmeinwirkungen sind auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gering zu halten“ und

-          „Beeinträchtigungen des Klimas, insbesondere des örtlichen Klimas, sind zu vermeiden, unvermeidbare Beeinträchtigungen sind auch durch landespflegerische Maßnahmen auszugleichen oder zu mindern.“

 

Um diese Anforderungen zu erreichen, ist es erforderlich

-          günstige Verhältnisse wie Klimavielfalt, gute Durchlüftung oder geringe Immissionsbelastung zu sichern oder zu entwickeln,

-          positive Funktionen wie Frischluftzufuhr oder Durchmischung zu erhalten und zu verbessern und

-          vorhandene klimatische und lufthygienische Belastungen durch ausgleichende Prozesse zu mildern oder abzubauen.

 

In den Hinweisen zur Ausarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans (Info-Dienst, Heft 3/2001) wird ausgeführt, dass aufgrund der geographischen Lage, der Topographie und der Art der Besiedlung – bundesweit gesehen – Niedersachsen vergleichsweise günstige klimatische und lufthygienische Bedingungen aufweist. Die Luftaustauschbedingungen sind im größten Teil des Landes überwiegend gut, die Immissionsbelastung und bioklimatische Belastung sind vergleichsweise gering.

Aufgrund dieser Ausgangssituation wird die Bearbeitung dieses Schutzgutes auf Problembereiche beschränkt. Darüber hinaus werden nur die Aspekte behandelt, die eine planerische Relevanz haben. Das heißt, dass nur die Aspekte bearbeitet werden, auf die auf der Kreisebene mit den Instrumenten des Naturschutzes und der Landschaftspflege Einfluss genommen werden kann.

 

In Niedersachsen lassen sich vor allem hinsichtlich der bodennahen Luftaustauschbedingungen drei klimaökologische Regionen nach den klimatischen und lufthygienischen Gegebenheiten unterscheiden (Info-Dienst, Heft 4/1999, S. 219):

-            küstennaher Raum, Geest- und Bördebereich und Berg- und Bergvorland.

 

In der Textkarte klimaökologische Regionen in Niedersachsen ist die Lage des Kreisgebietes in den zwei Regionen Küstennaher Raum und Geest- und Bördebereich zu erkennen.


Textkarte: „Klimaökologische Regionen in Niedersachsen“


Die klimaökologische Region Küstennaher Raum ist gekennzeichnet durch einen sehr hohen Austausch und einen sehr geringen Einfluss des Reliefs auf die lokalen Klimafunktionen. Diese guten Austauschbedingungen führen dazu, dass hier nur selten und wenig intensive bioklimatische Belastungssituationen auftreten. Die Ausnahme bildet der Windstress. Die lufthygienischen Belastungen sind auf eng begrenzte Bereiche mit besonders hohen Emissionen in Stadtstrukturen, die zur Abkopplung vom Strömungsfeld neigen, z.B. Straßenschluchten und Innenstädte, beschränkt.

 

Die klimaökologische Region Geest- und Bördebereich ist gekennzeichnet durch einen relativ hohen Austausch und einen mäßigen Einfluss des Reliefs auf die lokalen Klimafunktionen. Diese Austauschbedingungen führen dazu, dass in den größeren Siedlungsräumen und im Bereich bedeutender Emittenten (Hauptverkehrsstraßen, größere Industrie- und Gewerbebetriebe) klima- und immissionsökologische Belastungssituationen auftreten. Austauschmindernde Relieflagen (z.B. Täler, Mulden usw.) können sich ungünstig auswirken, sie verstärken als Immissionsfallen die Luftbelastung.

 

Aufgrund der Lage des Kreisgebietes im Übergangsbereich dieser zwei Regionen besteht die Bearbeitung des Schutzgutes aus der Herausarbeitung der Ausgleichsräume sowie der Leitbahnen für den Luftaustausch zwischen Ausgleichsraum und belastetem Siedlungsgebiet und der räumlich begrenzten Belastungen durch Siedlungen, Straßen und Einzelemittenten. Teilweise können die Ergebnisse aus der Bearbeitung des Landschaftsrahmenplanes 1995 übernommen und hinsichtlich der neuen Begrifflichkeiten aktualisiert werden.

 

 

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