3.3.3.7   Gewässer in Ackerbaugebieten mit bzw. ohne Gewässerrandstreifen in ausgewählten Flurbereinigungsgebieten

Gewässerrandstreifen in Form von ungenutztem Dauergrünland, Hochstaudenfluren, Gehölzenreihen oder Gebüschstreifen dienen der Entlastung, Verbesserung und Wiederherstellung der Gewässerfunktion und dem Schutz der Gewässer in Ackerbaugebieten vor diffusen Stoffeinträgen. Insbesondere der Eintrag von Stickstoff und Phosphor in Oberflächengewässer kann durch Gewässerrandstreifen stark reduziert werden (SCHULTZ-WILDELAU 1992). Im Zuge der Flurbereinigung wurden im Kreisgebiet systematisch Gewässerrand­strei­fen an Gewässern 2. Ordnung angelegt, bestehend aus einer einzeiligen Gehölzpflanzung direkt an der Böschungsoberkante oder in der Mitte eines 5 m breiten Gewäs­serrandstreifens. Gewässerrandstreifen dieser Breite mindern den Stoffeintrag wesentlich. Ein nahezu vollständiger Schutz der Gewässer wird durch Gehölzstreifen von > 5 m Breite mit beidseitigen Saumstreifen > 3 m Breite erreicht (LBP 1997, MOSIMANN et al. 1991).

 

 

 

Gewässerrandstreifen in Ackerbaugebieten (Tabelle 3.3.3-13)

Funktionsfähigkeit für Wasser- und Stoffretention:

Besondere Funktionsfähigkeit

Methodik:

Dauervegetation an Fließgewässern und Gräben (Biotoptypenkartierung) in den Flurbereinigungsgebieten

Signatur in der Karte 3b:

Blaue Halbkreise am Gewässer, türkis schattiert

 

 

Tabelle 3.3.3-13: Gewässerrandstreifen in Ackerbaugebieten

Nr.

Naturraum

Gebiet

Größen­klasse

634

Zevener Geest

Flurbereinigungsgebiet Wümmeniederung/ Wieste 

-

632

Hamme-Oste-Niederung

 

-

631

Wümmeniederung

 

-

620

Verdener Wesertal

Flurbereinigungsgebiete Emtinghausen, Morsum, Blender

-

621

Thedinghäuser Vorgeest

 

-

627

Aller-Talsandebene

Flurbereinigungsgebiet Hülsen

-

 

 

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