Gewässerrandstreifen in Form von ungenutztem Dauergrünland, Hochstaudenfluren, Gehölzenreihen oder Gebüschstreifen dienen der Entlastung, Verbesserung und Wiederherstellung der Gewässerfunktion und dem Schutz der Gewässer in Ackerbaugebieten vor diffusen Stoffeinträgen. Insbesondere der Eintrag von Stickstoff und Phosphor in Oberflächengewässer kann durch Gewässerrandstreifen stark reduziert werden (SCHULTZ-WILDELAU 1992). Im Zuge der Flurbereinigung wurden im Kreisgebiet systematisch Gewässerrandstreifen an Gewässern 2. Ordnung angelegt, bestehend aus einer einzeiligen Gehölzpflanzung direkt an der Böschungsoberkante oder in der Mitte eines 5 m breiten Gewässerrandstreifens. Gewässerrandstreifen dieser Breite mindern den Stoffeintrag wesentlich. Ein nahezu vollständiger Schutz der Gewässer wird durch Gehölzstreifen von > 5 m Breite mit beidseitigen Saumstreifen > 3 m Breite erreicht (LBP 1997, MOSIMANN et al. 1991).
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Gewässerrandstreifen in Ackerbaugebieten (Tabelle 3.3.3-13) |
Funktionsfähigkeit für Wasser- und Stoffretention: |
Besondere Funktionsfähigkeit |
Methodik: |
Dauervegetation an Fließgewässern und Gräben (Biotoptypenkartierung) in den Flurbereinigungsgebieten |
Signatur in der Karte 3b: |
Blaue Halbkreise am Gewässer, türkis schattiert |
Tabelle 3.3.3-13: Gewässerrandstreifen in Ackerbaugebieten
Nr. |
Naturraum |
Gebiet |
Größenklasse |
634 |
Zevener Geest |
Flurbereinigungsgebiet Wümmeniederung/ Wieste |
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632 |
Hamme-Oste-Niederung |
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- |
631 |
Wümmeniederung |
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- |
620 |
Verdener Wesertal |
Flurbereinigungsgebiete Emtinghausen, Morsum, Blender |
- |
621 |
Thedinghäuser Vorgeest |
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- |
627 |
Aller-Talsandebene |
Flurbereinigungsgebiet Hülsen |
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