Bestimmte Bodenausprägungen stellen aufgrund ihrer Gefährdung, ihrer Seltenheit, ihrer natur- oder kulturhistorischen Bedeutung einen besonderen Wert für Naturschutz und Bodenschutz dar. Anders als die Bodenfunktionen im Naturhaushalt, die im Kap. 3.3.3 in Zusammenhang mit der Funktionsfähigkeit für Wasser- und Stoffretention betrachtet werden, sind es hier die besonderen Funktionen als Archiv der Landschaft und als Gegenstand von Bildung und Forschung (Archivfunktion, vgl. § 28 BNatSchG und § 2 Abs. 2 Nr. 2 BBodSchG).
Die Inhalte der Karte 3a – „Besondere Werte von Böden“ werden schwerpunktmäßig tabellarisch beschrieben. Zu jedem Legendenpunkt wird aufgelistet, in welchen Bereichen innerhalb der Naturräume der jeweilige Inhalt relevant ist.