In der Karte 2 „Landschaftsbild“ sind die Landschaftbildeinheiten nach ihrer Bedeutung für die landschaftliche Eigenart dargestellt. Die Bedeutung ist in fünf Wertstufen farblich unterschieden (sehr hoch, hoch, mittel, gering und sehr gering).
Tabelle 3.2.4‑1: Bedeutung der Landschaftsbildeinheiten
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V |
IV |
III |
II |
I |
Quellen, Methodik: |
Erfassung von Biotop- und Nutzungsstrukturen sowie Reliefmerkmalen durch Auswertung der Biotoptypenkartierung, topographischer Karten sowie ergänzend Luftbilder, umfangreiche Geländeerhebungen Bewertung der landschaftlichen Eigenart nach den Kriterien Natürlichkeit, Historische Kontinuität und Vielfalt (KÖHLER & PREISS 2001) |
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Signatur |
brombeerrot (Flächenfarbe) |
Siena (Flächenfarbe) |
blassorange (Flächenfarbe) |
hautfarben (Flächenfarbe) |
blassgelb (Flächenfarbe) |
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Beschriftung mit der Wertstufe (V bis I), dem Code des Landschaftsbildtyps (z.B. AT für „Gehölzarme, großflächig strukturierte Ackerlandschaft der Talsandebene“) und der Nummer der Landschaftsbildeinheit (Nr. 1 bis 169) |
In den nachfolgenden Tabellen werden die Landschaftsbildeinheiten - geordnet nach Regionen und Wertstufen - mit ihren wertgebenden Merkmalen bzw. den bestehenden Defiziten in kurzer Form beschrieben. Die vier Spalten der Tabelle enthalten
1 den Code des Landschaftsbildtyps (Typ),
2 die Ordnungsnummer der naturräumlichen Einheit (NE),
3 die Nummer der Landschaftsbildeinheit (Nr.),
4 die Bezeichnung und Beschreibung der Landschaftsbildeinheit (Bezeichnung und Beschreibung der Landschaftsbildeinheit).
Abbildung 3.2.4‑1: Blick auf die Ortslage Dörverden