3.2.4        Bewertung / Bedeutung der Landschaftsbildeinheiten – Erläuterung der Karte 2 "Landschaftsbild"

In der Karte 2 „Landschaftsbild“ sind die Landschaftbildeinheiten nach ihrer Bedeutung für die landschaftliche Eigenart dargestellt. Die Bedeutung ist in fünf Wertstufen farblich unterschieden (sehr hoch, hoch, mittel, gering und sehr gering).

 

Tabelle 3.2.4‑1: Bedeutung der Landschaftsbildeinheiten

 

V
sehr hohe Bedeutung

IV
hohe Bedeutung

III
mittlere Bedeutung

II
geringe Bedeutung

I
sehr geringe Bedeutung

Quellen,

Methodik:

Erfassung von Biotop- und Nutzungsstrukturen sowie Reliefmerkmalen durch Auswertung der Biotoptypenkartierung, topographischer Karten sowie ergänzend Luftbilder, umfangreiche Geländeerhebungen

Bewertung der landschaftlichen Eigenart nach den Kriterien Natürlichkeit, Historische Kontinuität und Vielfalt (KÖHLER & PREISS 2001)

Signatur
in der Karte 2:

brombeerrot

(Flächenfarbe)

Siena

(Flächenfarbe)

blassorange

(Flächenfarbe)

hautfarben

(Flächenfarbe)

 blassgelb

(Flächenfarbe)

 

Beschriftung mit der Wertstufe (V bis I), dem Code des Landschaftsbildtyps (z.B. AT für „Gehölzarme, großflächig strukturierte Ackerlandschaft der Talsandebene“) und der Nummer der Landschaftsbildeinheit (Nr. 1 bis 169)

 

In den nachfolgenden Tabellen werden die Landschaftsbildeinheiten - geordnet nach Regionen und Wertstufen - mit ihren wertgebenden Merkmalen bzw. den bestehenden Defiziten in kurzer Form beschrieben. Die vier Spalten der Tabelle enthalten

1      den Code des Landschaftsbildtyps (Typ),

2      die Ordnungsnummer der naturräumlichen Einheit (NE),

3      die Nummer der Landschaftsbildeinheit (Nr.),

4      die Bezeichnung und Beschreibung der Landschaftsbildeinheit (Bezeichnung und Beschreibung der Landschaftsbildeinheit).

 

Abbildung 3.2.4‑1: Blick auf die Ortslage Dörverden

 

 

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