3.2.4.1          Landschaftsbildeinheiten der Region 1a - „Watten und Marschen“

Tabelle 3.2.4‑2: Region 1a – „Watten und Marschen"

Typ

NE

Nr.

Bezeichnung und Beschreibung der Landschaftsbildeinheit

Landschaftsbildeinheiten mit sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild (V)

Diese Wertstufe wurde in der Region 1a  - „Watten und Marschen“ nicht vergeben.

Landschaftsbildeinheiten mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild (IV)

DO

612.01

45

Achimer Binnendünen

Der landschaftshistorisch und geomorphologisch bedeutsame Restdünenbereich ist durch den kleinräumigen Wechsel von Magerrasen- und Heidevegetation, offenen Sandflächen, Gehölzstrukturen und den Ellisee sehr vielgestaltig. Obschon durch Siedlungsdruck und Naherholungsnutzung stark beansprucht, hebt gerade der Kontrast zur umgebenden dichten Bebauung die naturnahe Wirkung des Dünengebietes hervor.

Der gesamte Landschaftsraum ist durch die Lärmemissionen der BAB 27 und der Landesstraße L158 beeinträchtigt.

Landschaftsbildeinheiten mit mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild (III)

Diese Wertstufe wurde in der Region 1a - „Watten und Marschen“ nicht vergeben.

Landschaftsbildeinheiten mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild (II)

Diese Wertstufe wurde in der Region 1a - „Watten und Marschen“ nicht vergeben.

Landschaftsbildeinheiten mit sehr geringer Bedeutung für das Landschaftsbild (I)

Diese Wertstufe wurde in der Region 1a - „Watten und Marschen“ nicht vergeben.

 

Anmerkung:

Im Gebiet der Region 1a – „Watten und Marschen“ ist im Kreisgebiet nur ein Naturraum (612 – „Wesermarschen“) vertreten, der in seinen Abgrenzungen wiederum identisch mit der naturräumlichen Einheit (612.01 - „Lesum-Achimer Dünen- und Terassenstreifen“) ist.

 

 

Zum Seitenanfang

Zurück

weiter