3.2.3            Ruhe und Stille in der Landschaft

Für die Wahrnehmung des Landschaftsbildes und als Voraussetzung für das Landschaftserleben und die naturbezogene Erholung sind Ruhe und Stille von herausragendem Wert, da störende Geräusche auch in optisch attraktiven Landschaften zu einem negativen Landschaftserlebnis führen können (RECK et al. 2001). Ruhe und Stille verstärken die Naturwirkung der Landschaft. Ein permanenter „Lärmteppich“ von Fahrzeugen, Maschinen oder Produktionsanlagen dagegen lässt die anthropogen-technische Prägung der Landschaft auch in benachbarten naturnahen Bereichen präsent sein.

Ruhe und Stille bereichern die Vielfalt der Landschaft, da Geräusche wahrnehmbar sind, die die landschaftliche Eigenart akustisch untermalen (Vogelgesang, Blätterrauschen, Insekten­summen, Wasserplätschern etc.). Flächenhafte Verlärmung[1] führt zur Überdeckung dieser Geräusche. Landschaftsräume, die frei von störenden Geräuschen sind, befinden sich überwiegend in den siedlungsfernen, peripheren Gebieten des Kreisgebietes (vgl. Textkarte „Verlärmung an vielbefahrenen Straßen“, S. 20).

Tabelle 3.2.3‑1: Räumliche Schwerpunkte für Ruhe und Stille in der Landschaft

Nr.

Naturraum

Gebiet

630

Achim-Verdener Geest

überwiegende Teil der naturräumlichen Einheiten Ahauser und Sehlinger Geest (630.07 und 630.08), besonders ruhige Gebiete bei Odeweg und Schafwinkel

Lehrdeniederung (630.04)

634

Zevener Geest

Tarmstedter Geest um Benkel und Narthauen (634.0)

 

 

Niederungen von Walle und Beeke (634.0)

620

Verdener Wesertal

Weserniederung abseits der Querungen der Landesstraßen L156 (südlich Achim) und L203 (westlich Verden) (620.00)

621

Thedinghäuser Vorgeest

westlicher bzw. südwestlicher Teil der Thedinghäuser Vorgeest (621.01, 621.02)

627

Aller-Talsandebene

großräumige Gebiete abseits der Bahnstrecke Bremen-Hannover (627.00, 627.10, 627.30, 627.31)

 

 



[1]     Die Belastung des Kreisgebietes durch Lärm, insbesondere verursacht durch das dichte, stark frequentierte Verkehrsnetz ist in der Textkarte 1 „Verlärmung an vielbefahrenen Straßen“ (S.24) dargestellt.

 

 

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