4.3.5.3     Agrarlandschaften mit erosionsmindernder Nutzung (AE)

Der folgende Leitbildtyp wird 3 Teilräumen im Hangbereich des Elms sowie Dorms zugeordnet, bei einem Anteil an der Gesamtfläche von ca. 4 % (ca. 612 ha). Kennzeichnend und nutzungsbestimmend sind verdichtungs- und erosionsempfindliche, lößbedeckte Flächen auf stark geneigten Hanglagen. Die Flächenanteile der Zielkategorien „Vorrangige Entwicklung und Wiederherstellung“ (ca. 59 %) und „Umweltverträgliche Nutzung“ (ca. 16 %) geben den Handlungsbedarf nicht vollständig wieder. Aus der Sicht des Boden- und Wasserschutzes sind auch die Hangbereiche oberhalb der Stadt Königslutter gefährdet, aufgrund ihrer hohen Bedeutung für das Schutzgut Klima als Frischluftschneise werden sie gemeinsam mit den Dauervegetationsflächen (besondere Bedeutung für das Schutzgut Boden /Wasser) in der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ erfasst (ca. 24 %). Maßnahmen zur Vermeidung der Bodenabträge gemäß § 17 Abs. 2 BBodSchG gehen in den genannten Hanglagen einher mit der Verbesserung und Erhalt der Bodenstruktur sowie der biologischen Aktivität (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 - 6 BBodSchG). Der Landschafts- und Nutzungstyp stellt einen Vorrangraum für die Platzierung von Exten­sivierungs- und Stilllegungsflächen zum Schutz von Boden- und Wasser unter Einbeziehung der Belange des Artenschutzes für Ackerwildkrautgesellschaften dar. Maßnahmen zum Biotopverbund vernetzen vorrangig Tierlebensräume zwischen Siedlungsgebieten und den Wäldern. Flächen der Zielkategorien „Sicherung“ (ca. 2 %) umfassen punktuelle landesweit bedeutsame Lebensräume.

Vollständige tabellarische übersicht der Ziele s. Tabelle A 4.3-13.

 

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