In allen übrigen Bereichen (38,4 % des Plangebiets), die einem intensiven Nutzungsdruck insbesondere durch die Landwirtschaft unterliegen, soll eine umweltverträgliche Nutzung angestrebt werden, die für die jeweiligen Bereiche spezifische Mindestqualitäten sicherstellt. In der Landwirtschaft gilt die „gute fachliche Praxis“ (vgl. BMELF 1999) als gesetzlicher Mindeststandard.
In der Stadt Königslutter sollten bei allen Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur (Verkehrswege, Tiermastanlagen, Gewerbe- und Siedlungsgebiete etc.) besonders die Wirkungen auf das Landschaftsbild sowie auf lokalklimatische Funktionen überprüft werden. Eine weitere Zerschneidung der Landschaft durch (auch landwirtschaftlichen) Verkehrswegebau ist zur Wahrung der räumlich-funktionalen Bezüge zwischen den Sicherungsflächen des Naturschutzes zu vermeiden.