4.2.5        Zielkategorie UN: Umweltverträgliche Nutzung in allen übrigen Gebieten mit aktuell sehr geringer bis mittlerer Bedeutung für alle Schutzgüter

In allen übrigen Bereichen (38,4 % des Plangebiets), die einem intensiven Nutzungsdruck insbesondere durch die Landwirtschaft unterliegen, soll eine umweltverträgliche Nutzung angestrebt werden, die für die jeweiligen Bereiche spezifische Mindestqualitäten sicherstellt. In der Landwirtschaft gilt die „gute fachliche Praxis“ (vgl. BMELF 1999) als gesetzlicher Mindeststandard.

In der Stadt Königslutter sollten bei allen Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur (Verkehrs­wege, Tiermastanlagen, Gewerbe- und Siedlungsgebiete etc.) besonders die Wirkungen auf das Landschaftsbild sowie auf lokalklimatische Funktionen überprüft werden. Eine weitere Zer­schneidung der Landschaft durch (auch landwirtschaftlichen) Verkehrs­wegebau ist zur Wahrung der räumlich-funktionalen Bezüge zwischen den Sicherungsflächen des Natur­schutz­es zu vermeiden.

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