1.8        Umsetzung der Planung

Die Hauptverantwortung für die Umsetzung des Landschaftsplans liegt bei der Gemeinde. Sie sollte – nach Abwägung mit anderen Belangen – möglichst viele Vorstellungen des Naturschutzes in die verbindlichen (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) und unverbindlichen Planungen integrieren. Die Inhalte des Landschaftsplans sollten bei den Stellungnahmen der Gemeinde zu den Planungen anderer Planungsträger zugrunde gelegt werden. Daneben kann die Gemeinde „Geschützte Landschaftsbestandteile“ ausweisen, Vorschläge des Landschaftsplans bei der Nutzung und Verpachtung eigener Flächen berücksichtigen oder selbst Maßnahmen durchführen wie z.B. Pflege und Entwicklung von Lebensräumen, Ankauf für den Naturschutz wichtiger Flächen, Verbesserung vorhandener Grünflächen und naturbezogener Erholungsgebiete, Pflanzung von Bäumen und Sträuchern.

Der Landschaftsplan enthält ferner Hinweise für die Landnutzer, insbesondere die Landwirtschaft, wo und wie im Rahmen der guten fachlichen Praxis und ggf. darüber hinaus gehend Beiträge zum Ressourcenschutz und zur Verbesserung des Landschaftsbildes geleistet werden können. Auch Bürgerinitiativen und Privatpersonen können durch die Berücksichtigung der Planungsergebnisse zur Umsetzung beitragen. So können die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise in ihren Gärten Gehölze pflegen und pflanzen, ihre Fassaden und Dächer begrünen oder ihre Gärten naturnäher bewirtschaften. Den Naturschutzverbänden kommt ebenfalls eine wichtige Rolle zu. Sie können den Landschaftsplan bei der Stellung­nahme zu den Vorhaben von Planungsträgern zurate ziehen. Im übrigen bietet er Hinweise für die Entwicklungsperspektiven sowie die Pflege und Entwicklung verbandseigener Flächen oder über den naturschutzfachlichen Wert von Flächen, die angekauft werden können.

Grundsätzlich wird darauf verwiesen, dass die Umsetzung des Landschaftsplans durch die Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis stattfindet. Keine der vorgeschlagenen Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Königslutter wird ohne das Einvernehmen und die Zustimmung der Flächeneigentümer oder -nutzer umgesetzt. Dies gilt selbstverständlich auch für die Maßnahmen, welche die landwirtschaftlichen Flächen betreffen. Im Zuge der Gespräche zur Umsetzung der Maßnahmen sind alle relevanten Aspekte einvernehmlich zu lösen. So ist beispielsweise vor der Pflanzung von Hecken die genaue Lage, Ausdehnung und Beschaffenheit des künftigen Gehölzstreifens ebenso zu klären wie die Finanzierung der Flächeninanspruchnahme, der Pflanzung selbst sowie die Sicherstellung der Pflege. Der Landschaftsplan kann in einigen Fällen Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln sein. Auf dieser konkreten Umsetzungsebene sind auch die weitergehenden Anforderungen anderer Nutzer zu berücksichtigen (z.B. Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft zum Sicherheitsabstand zwischen Freileitungen und Bäumen).

 

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