Bereiche mit besonderer Funktionsfähigkeit von Klima und Luft

 

Klima- und immissionsökologische Ausgleichsräume sind alle größeren vegetationsgeprägten Freiflächen in der Umgebung oder innerhalb bioklimatisch und/oder lufthygienisch belasteter Siedlungsgebiete. Die Mindestgröße einer derartigen Freifläche beträgt 0,1 qkm = 10 ha; die Größe ist unabhängig von der Art des Bewuchses (Info-Dienst, Heft 4/99, S. 223).

Des weiteren muss ein direkter Kontakt zwischen der Freifläche und dem belasteten Gebiet bestehen. Diese Anbindung kann auch durch eine Leitbahn vorhanden sein. Leitbahnen für den lokalen Luftaustausch sind Talauen, wenig raue Schneisen und große zusammenhängende Grünflächen. Die Leitbahnen ermöglichen über Luftaustauschprozesse einen Transport relativ wenig belasteter und kühlerer Luftmassen in die belasteten Siedlungen.

 

Die Ausgleichswirkung von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten kommt über den Luftaustausch mit den Siedlungsflächen zustande. Dabei spielen folgende Phänomene für den Transport der Luftmassen eine Rolle:

-    Kaltluftabfluss, vor allem in austauscharmen Strahlungsnächten und bei ausreichendem Gefälle (mind. 2o Neigung) in Richtung Siedlungsfläche (z.B. bei Verden-Eitze);

-    Flurwinde, vor allem wirksam bei hohem Temperaturgefälle von der Stadt zum Umland (ca. 3° C bei 1.000 Einwohnern, ca. 8° C bei 100.000 Einwohnern);

-    großräumige Winde, für die die Stadt zumindest im bodennahen Bereich ein Hindernis darstellt; nur ein Teil der herangeführten Luftmassen dringt in die bebauten Bereiche ein.

Die Ausgleichsdistanz lässt sich mit 1 bis maximal 2 km von der Wirkungsraumgrenze festlegen. Die jeweils konkrete Wirkzone kann aus der vorhandenen Bebauung abgeleitet werden. Aufgrund des Bearbeitungsmaßstabes von 1:50.000 ist dies hier nicht leistbar. Diese Ermittlung hat bei der Fortschreibung der gemeindlichen Landschaftspläne zu erfolgen. In der Textkarte Klima und Luft im Siedlungsband wird daher die potentielle Ausgleichsdistanz von 1.000 m dargestellt.

 

Wälder und Gehölzstreifen können durch ihre großen wirksamen Oberflächen Schadstoffe aus der Atmosphäre herausfiltern. Durch die Vegetation werden in erster Linie partikelgebundene Schadstoffe (Stäube) ausgekämmt und sedimentiert. Bei gasförmigen Luftverunreinigungen stehen die Auswaschvorgänge durch Niederschläge im Vordergrund. Die Gehölzbestände, die als örtliche direkte Puffer zwischen stark befahrenen Straßen und Wohngebieten liegen, mind. 10 m breit und mind. 250 m lang sind, werden als Bestände mit Immissionsschutzfunktion bezeichnet (Info-Dienst, Heft 4/99, S. 261). Waldgebiete, die an städtische Siedlungen angrenzen, wie der Verdener Stadtwald, tragen als Frischluftentstehungsgebiete zur Luftfilterung und Luftbefeuchtung bei. Der Verdener Stadtwald wirkt zusätzlich als Lärmschutz gegen Verkehrslärm von der Autobahn A 27.

 

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